Keine Revision, aber Wachsamkeit
Für die geplante Ansiedlung der bayerischen Polzeihubschrauberstaffel am Flugplatz bleibt das Rathaus in Lauerstellung. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Mai wird von der Gemeinde zunächst akzeptiert. Sollte das Bayerische Innenministerium dagegen vorgehen wollen, wird sich der Gemeinderat erneut einen Einspruch überlegen.
Die Absicherung für alle Eventualitäten beruht auf dem zweischneidigen Ergebnis des Urteils. In der Hauptsache, der Ansiedlung der Hubschrauberstaffel, hatte die Gemeinde verloren. Das Gericht hat den geplanten Neubau grundsätzlich für zulässig erklärt.
Allerdings hat die Gemeinde erreicht, dass vom Gericht der Genehmigungsbescheid kassiert wurde, weil das dazu gewählte Verfahren nicht korrekt gewesen war. Mit dem Neustart eines anderen Genehmigungsverfahrens hat das Rathaus jetzt mindestens zwei bis drei Jahre gewonnen, ehe der Bau wieder akut wird.
Würde die Gemeinde nun gegen die Niederlage in der Hauptsache eine Berufung einlegen wollen, käme das gesamte Verfahren wieder auf den Tisch und damit stünde auch die erreichte Aufhebung der Genehmigung wieder auf dem Spiel. Wobei die Erfolgsaussichten, die Ansiedlung auf dem Rechtsweg verhindern zu können, vom Rechtsbeistand der Gemeinde ohnehin als minimal bewertet werden.
So entschied der Gemeinderat einstimmig, eine Revision nicht anzustrengen. Andererseits könnte auch das Innenministerium eine Berufung gegen die Aufhebung der Genehmigung beantragen und dann müsste auch wieder mit ungewissem Ausgang neu verhandelt werden, ohne dass das Ziel der Gemeinde, die Verhinderung der Ansiedlung, aber überhaupt zur Debatte stünde.
Rechtsbeistand Michael Hofmann versicherte dem Gremium jedoch, dass sich im Falle einer Revision des Innenministeriums und im weiteren Falle einer Annahme der Beschwerde durch das Gericht Oberschleißheim dann immer noch einklinken und seinerseits die Hauptsachenentscheidung angreifen könne. Auf diesen Modus verständigte sich der Gemeinderat einstimmig.
29.07.2015 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück