Alternativen für 'fragwürdige' Hubschrauberansiedlung prüfen
Die geplante Ansiedlung der südbayerischen Polizeihubschrauberstaffel in Oberschleißheim wird von den bayerischen Grünen als "fragwürdig und teuer" abgelehnt. In einer Landtagsanfrage fordert Katharina Schulze, die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, "die Verlegung der Staffel kritisch zu prüfen und kostengünstigere, polizeitaktisch sinnvolle Alternativen zu untersuchen."
Angedockt an das neue Einsatzgebäude der Hubschrauberstaffel der Bundespolizei soll mit geschätzten Kosten von 23 Millionen Euro ein Neubau für die jetzt am Flughafgen München angesiedelte Staffel der Landespolizei entstehen. Doch für die Grünen sind die Gründe der Millionenausgabe hinfällig. Die Polizei hatte stets argumentiert, beim dichten Flugbetrieb am Verkehrsflughafen würden wertvolle Minuten für Notfalleinsätze verloren. Diese Argumentationslinie seiner Hintersassen hatte Innenminister Herrmann bei einer früheren Landtagsanfrage schon ad absurdum geführt.
Für Schulze sind damit "die entscheidenden Gründe für das Vorhaben entfallen". Geprüft werden müsse nun doch endlich "kostengünstigere Alternativkonzepte", wie etwa die Verlagerung von Wartungsarbeiten und Trainingsflügen in strukturschwächere Gebiete. Für Notfalleinsätze im Großraum München könne ein Hubschrauber bei der Bundespolizei eingemietet werden.
Wie sei ansonsten die Ausgabe von 23 Millionen Euro zu rechtfertigen, fragen die Grünen, wenn "mit deutlich geringeren Ausgaben gleichzeitig eine Steigerung der Effizienz erreicht werden könnte"? Wie solle zudem im dicht besiedelten Ballungsraum die Bevölkerung vor Fluglärm geschützt werden, wollen die Grünen weiter wissen. "Für die ohnehin lärmgeplagten Anwohner in Oberschleißheim, Feldmoching und am Hasenbergl würde die Verlegung eine drastische Zunahme der Lärmbelastung darstellen", moniert der Oberschleißheimer Gemeinde- und Kreisrat Markus Büchler.
Derzeit liegt das Innenministerium im Rechtsstreit mit der Gemeinde Oberschleißheim, nachdem die Behörde ein möglicherweise mangelhaftes Genehmigungsverfahren durchgeführt hatte.
30.03.2015 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück