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ORTSGESCHEHEN

Bauland für zwei Drittel Kreuzacker?

Am Desinteresse eines Grundbesitzers soll nach Vorstellung der CSU die Baulandentwicklung am Kreuzacker nicht scheitern. In einem Antrag fordert die Fraktion nun die Erstellung eines Bauleitplanes unter Ausklammerung des unwilligen Grundeigners. Die rund fünf Hektar große Parzelle zwischen St.Margarethenstraße und Moosweg ist unter drei Eigentümern nahezu gleichmäßig verteilt. Während die beiden äußeren Eigentümer eine Bebauung anstreben, verweigert sie der Eigentümer des Mittelstücks. Die Gemeinde hat für eine potentielle Bebauung bereits einen Strukturplan erstellen lassen, der in der Erschließung des Gebiets und in der Verteilung notwendiger Infrastruktureinrichtungen naheliegenderweise über alle drei Flächenstücke verteilt sind. Eine verbindliche Bauleitplanung hat sich daraus noch nicht entwickelt, weil bisher nicht vorstellbar scheint, wie die Erschließung organisiert werden könnte, wenn das Mittelstück nicht berührt werden darf. Die CSU fordert nun, ungeachtet dieser Problematik mit der konkreten Planung zu beginnen. Die notwendigen Ziele wie "Schaffung dringend erforderlichen Wohnraums, Vorhaltung erforderlicher Infrastruktureinrichtungen, Lückenschließung im Ortsbild und Erfüllung eines längeren Planungsvorhabens" dürften nicht "an der Weigerung eines Grudstückseigentümers scheitern".
 
(hierzu ist ein Lesermail eingegangen)


28.03.2015    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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