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ORTSGESCHEHEN

Feuerwerk am Schloss verboten

Die Bayerische Schlösserverwaltung weist vor der bevorstehenden Silvesternacht darauf hin, dass um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. 'Feuerwerkskörper und Funkenflug können die historischen Gebäude erheblich gefährden', heißt es aus der Zentrale der Schlossverwaltung in Nymphenburg, 'die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen'. Mit diesem Verbot sollen auch die zu erwartenden vielen Besucher vor möglichen Verletzungen geschützt werden, da bei größeren Menschenansammlungen die Feiernden beim Abbrennen von Feuerwerkskörper meist nicht die erforderlichen Sicherheitsabstände einhalten. Zudem wird eindringlich appelliert, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen.

28.12.2005    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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