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ORTSGESCHEHEN

Anbau nur mit Satteldach

Bei Baumaßnahmen in der Mittenheimer Siedlung besteht der Bauausschuss des Gemeinderates auf strikte Einhaltung des Bebauungsplanes. Mit sieben zu fünf Stimmen abgelehnt wurde daher der Antrag, an ein Einfamilienhaus einen rückwärtigen Anbau von 7,50 auf 7 Meter mit Dachterasse anzubringen. Die Planung widersprach der strikten Vorgabe der Bauleitplanung, Anbauten nur mit der gleichen Dachform und -neigung des Hauptgebäudes zuzulassen, in diesem Fall also mit einem Satteldach. 'Wem schadet das?' fragte sich Peter Benthues. Dass sich Bauherrn 'überhaupt nicht bewegen können in der Gestaltung, ist auch nicht sinnvoll', sagte er: 'Es sträubt sich in mir, dass man überhaupt keine Möglichkeiten zur Gestaltung mehr gibt.' Bauamtsleiter Josef Schartel verwies darauf, dass die Vorgabe nicht willkürlich in den Leitplan gerutscht sei. Vielmehr sei 'der Erhalt der typischen Siedlungsform genau das grundsätzliche Ziel des Bebauungsplanes' gewesen. Peter Lemmen sagte, mit einer derartigen Ausnahmegenehmigung würden wieder 'zu viele Türen aufgemacht'.

12.12.2005    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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