ORTSGESCHEHEN
Negele fordert darin eine Wiederaufnahme der Bauleitplanung. Nach seinen Berechnungen habe die Gemeinde durch die Dauer des Verfahrens bereits 1,7 Millionen Euro an Finanzierungskosten verloren, da auch Grundstücke im Gemeindebesitz in dem künftigen Wohnbesitz liegen, und sich ihre Finanzierung durch den Verfahrensstopp nicht amortisieren konnte. Ziegler sagte dazu, dass die Dauer des Verfahrens 'für uns so negativ ist wie für die anderen Grundstückseigentümer'. Der eventuelle Verlust müsse aber gesehen werden 'in Relation zum finanziellen Risiko durch den Prozess', sagte sie.
Erhält der Kläger vor Gericht Recht, müsse die Gemeinde 'alles rückabwickeln', erwartet die Bürgermeisterin, die Baugebietsausweisung wäre dann gestorben. Da sei es nicht vertetbar, vor einer gerichtlichen Klärung mit weiteren Kosten das Verfahren voranzutreiben. Das Landratsamt habe diese Position geteilt und die Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen, schilderte sie.
Negele hat auch darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Gebäude an der Hirschplanallee erworben hat, die später dem neuen Wohngebiet weichen sollen, und die nun seit Monaten leer stehen und damit Mieteingaben vergeben würden. 'Es ist öfter so, dass eine Gemeinde ihre Liegenschaften nicht nutzen kann', sagte die Bürgermeisterin dazu. Sie könne aber angesichts des baldigen Abrisses der Wohnungen 'keine Mieter reinnehmen, wenn ich sie dann nicht wieder rauskriege.'
Gerichtsprozess und Dienstaufsichtsbeschwerde
Wegen des Planungsstopps für das Baugebiet an der Hirschplanallee hat ein betroffener Grundbesitzer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler eingelegt. Die Gemeinde hatte das Verfahren gestoppt, nachdem ein weiterer Grundeigner Klage gegen die Abschöpfung von Infrastrukturkosten durch die Gemeinde eingelegt hatte (Bericht dazu hier). Gemeinderat Hans Negele, selbst Grundbesitzer an der Hirschplanallee, will den Fortgang der Planungen nun über ein Gemeinderatsvotum erreichen und hat dazu einen Eilantrag eingebracht, der dem Gemeinderat wohl am Dienstag vorgelegt werden wird.Negele fordert darin eine Wiederaufnahme der Bauleitplanung. Nach seinen Berechnungen habe die Gemeinde durch die Dauer des Verfahrens bereits 1,7 Millionen Euro an Finanzierungskosten verloren, da auch Grundstücke im Gemeindebesitz in dem künftigen Wohnbesitz liegen, und sich ihre Finanzierung durch den Verfahrensstopp nicht amortisieren konnte. Ziegler sagte dazu, dass die Dauer des Verfahrens 'für uns so negativ ist wie für die anderen Grundstückseigentümer'. Der eventuelle Verlust müsse aber gesehen werden 'in Relation zum finanziellen Risiko durch den Prozess', sagte sie.
Erhält der Kläger vor Gericht Recht, müsse die Gemeinde 'alles rückabwickeln', erwartet die Bürgermeisterin, die Baugebietsausweisung wäre dann gestorben. Da sei es nicht vertetbar, vor einer gerichtlichen Klärung mit weiteren Kosten das Verfahren voranzutreiben. Das Landratsamt habe diese Position geteilt und die Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen, schilderte sie.
Negele hat auch darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Gebäude an der Hirschplanallee erworben hat, die später dem neuen Wohngebiet weichen sollen, und die nun seit Monaten leer stehen und damit Mieteingaben vergeben würden. 'Es ist öfter so, dass eine Gemeinde ihre Liegenschaften nicht nutzen kann', sagte die Bürgermeisterin dazu. Sie könne aber angesichts des baldigen Abrisses der Wohnungen 'keine Mieter reinnehmen, wenn ich sie dann nicht wieder rauskriege.'
12.10.2005 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück