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ORTSGESCHEHEN

Dachlandschaft beruhigen

Ein Bauherr an der Professor-Otto-Hupp-Straße darf bei seinem Neubau die Baugrenzen des Bebauungsplanes überschreiten, er darf mit seiner Terasse die zulässige Baufläche übertreten und er das Haus sogar in anderer Firstrichtung erstellen als vorgesehen - nur bei der dachgestaltung blieb das Rathaus hart. Geplant waren eine Dachgaube und zwei Dachfenster auf dem nach Süden gerichteten Dach. Zulässig sind jedoch einheitlich entweder nur Gauben oder nur Fenster. Peter Benthues sagte im Bauausschuss des Gemeinderates, bei einem von der Straße nicht einsichtigem Dach solle man den Bauherrn 'nicht so einengen'. Emil Köbele fand, die zuvor zugestandenen Ausnahmeregelungen seien 'von der Wertigkeit' viel höher einzuschätzen, so dass er eine Ablehnung ausgerechnet dieses Wunsches nicht verstehe. Zweiter Bürgermeister Erich Elsner als Sitzungsleiter - Bürgermeisterin Ziegler war als Nachbarin von der Debatte ausgeschlossen - hielt dagegen, dass mit der einheitlichen Regelung 'ein sehr, sehr unruhiger Eindruck auf dem Dach' vermieden werden solle. Mit sechs zu vier Stimmen wurde die Ausnahmegenehmigung verweigert.

29.09.2005    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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