Neue Regeln für Luftdruckwaffen
Kaum verändert hat sich der Vorstand der Königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft Bergl bei der Hauptversammlung am Freitag. Nach intensiver Prüfung der Rechtslage hat die Versammlung eine neue Regelung für das Schießen mit Luftdruckwaffen mit Kartuschen verabschiedet. Erwachsenen Schützen wird das Schießen mit Luftdruckwaffen mit Kartuschen gestattet. Jeder Schütze ist für seine Druckluft-/Druckgaskartusche alleine verantwortlich. Die relevanten Daten wie Datum der Füllung oder Füllmenge müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Schützen unter 18 Jahren dürfen nicht mit Luftdruckwaffen mit Kartuschen schießen, nur mit Luftdruckwaffen ohne Kartuschen, die eine Austrittsenergie von 7,5 Joule aufweisen, dürfen Jugendliche weiter dem Schießsport nachgehen.
Den neuen Vorstand bilden: 1. Schützenmeister Wolfgang Asanger, 2. Schützenmeister Christian Eigner, Kassier Elfriede Asanger, Schriftführer Hermann Plank, Sportleiterin Susanne Asanger, Jugendleiter Bernhard Asanger, Mitglieder des Gesellschaftsausschusses Elfriede Attenberger, Julienne Eigner, Hildegard Wagner, Josef Gausz, Peter Mühl, Johann Rusp und Simon Schechinger.
Die Neuregelung im Wortlaut:
"Erwachsenen Schützen wird das Schießen mit Luftdruckwaffen mit Kartuschen gestattet. Jeder Schütze ist für seine Druckluft / Druckgaskartusche alleine verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer (in der Regel 10 Jahre ab Herstellerdatum), dürfen aus Gründen der Gefahrenverhinderung nicht verwendet werden. Gemäß einer vom Verein eingeholten fachlichen Empfehlung des Deutschen sowie des Bayerischen Sportschützenbundes sind die Daten wie „Datum der Füllung, Hersteller der Kartusche, Ablauf der Herstellergarantie, eingefüllte Füllmenge z.B. nicht höher als 200 bar, für den Füllvorgang verantwortliche Person und Eigentümer der Kartusche" in einem vor dem Schießbeginn auszufertigenden entsprechenden Protokoll festzuhalten.
Schützen unter 18 Jahren kann das Schießen mit Luftdruckwaffen mit Kartuschen aufgrund von haftungsrelevanten Fragen nicht gestattet werden. Mit Luftdruckwaffen ohne Kartuschen, die eine Austrittsenergie von 7,5 Joule aufweisen, dürfen Jugendliche selbstverständlich dem Schießsport unter entsprechender fachkundiger, vom Schützengau zertifizierten und dem Landratsamt nachgewiesenen Aufsichten, die jeder Verein vorhalten muss, nachgehen."
01.08.2012 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück