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ORTSGESCHEHEN

Lücke in den Vorschriften genutzt

Das Landratsamt hat die Ablehnung des Gemeinderats für ein Baugesuch auf einem Hinterliegergrundstück an der Eigenheimstraße korrigiert. Der Antrag sei sehr wohl zulässig, urteilte die Kreisbehörde. Der Bauausschuss des Gemeinderates hat sich überzeugen lassen und das Projekt nun nachträglich genehmigt.
Das Gremium hatte den Antrag zunächst abgelehnt, weil hier ein völlig überdimensioniertes Dach entstehen sollte (Bericht hier). Das Landratsamt München vetritt aber die Rechtsauffassung, dass der Antrag mit dieser Argumentation nicht abgewiesen werden könne. Ohne die Festschreibung einer maximalen Wandhöhe, die im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist, sei der vorgesehene Dachraum legitim. Dass der Bauherr mit dem später möglichen Einzug einer Decke tricksen könnte, dürfe 'dem Bauwerber nicht unterstellt werden'.
Für Peter Lemmen ein Musterbeispiel, die Kritik an behördlichem Regelungseifer zu relativieren. 'Alles, was nicht geregelt ist, wird halt ausgenutzt', sagte er. Dass stets die Regulierungsdichte hiesiger Vorschriften angeprangert würden, seien 'reine Krokodilstränen'. Als Gemeinderat mache man 'offensichtlich einen Fehler, wenn man etwas nicht regelt'. Emil Köbele rief dazu auf, zumindest für künftige Fälle in dem Gebiet den Bauleitplan entsprechend zu überarbeiten.

21.09.2005    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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