ORTSGESCHEHEN
'Wen stört´s?' argumentierte Peter Benthues. Der neuerliche Anbau sei sowohl von der Straße als auch von Nachbarbebauung abgewandt und belästige folglich niemand. Eine formelle Ablehnung sei daher 'sehr kleinkariert'. Emil Köbele konstruierte eine goldene Brücke, wonach der Bauherr mit dem ersten genehmigten Wintergarten die zulässige Breite von sechs Metern nicht ausgeschöpft habe und folglich den jetzt neu beantragten Wintergarten auch als Ergänzung des ersten verstehen könne.
Erich Elsner verwies dagegen auf die Vorgeschichte und verwahrte sich dagegen, 'einen so massiven Verstoss gegen die Bauordnung auch noch zu belohnen'. Mit sieben zu vier Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Wenn ein Wintergarten kein Wintergarten ist....
Die Bauvorschriften erlauben in der Mittenheimer Siedlung jedem Haus einen Wintergarten. Definiert ist so ein Wintergarten als einsichtiges Gebilde in leichter Rahmenkonstruktion mit einer maximalen Breite von sechs Metern. Einen solchen Wintergarten hat ein Hausbesitzer beantragt, genehmigt bekommen - und dann aber völlig anders gebaut. Entstanden ist nämlich ein massiver Anbau an das Haus. Ungeachtet dieser Verfehlung hat derselbe Hausherr nun nochmal einen Wintergarten beantragt - und das hat den Bauausschuss des Gemeinderates gespalten.'Wen stört´s?' argumentierte Peter Benthues. Der neuerliche Anbau sei sowohl von der Straße als auch von Nachbarbebauung abgewandt und belästige folglich niemand. Eine formelle Ablehnung sei daher 'sehr kleinkariert'. Emil Köbele konstruierte eine goldene Brücke, wonach der Bauherr mit dem ersten genehmigten Wintergarten die zulässige Breite von sechs Metern nicht ausgeschöpft habe und folglich den jetzt neu beantragten Wintergarten auch als Ergänzung des ersten verstehen könne.
Erich Elsner verwies dagegen auf die Vorgeschichte und verwahrte sich dagegen, 'einen so massiven Verstoss gegen die Bauordnung auch noch zu belohnen'. Mit sieben zu vier Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.
21.09.2005 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück