ORTSGESCHEHEN
'Wenn man weiß, dass der UMTS-Grenzwert etwa um das 10-Milliardenfache über dem für störungsfreie Mobilfunktelefonie notwendigen Strahlungspegel liegt, dann sieht man sehr deutlich, das hier ausreichend Spielraum für bisher unterlassene Gesundheitsvorsorge ist', sagte Schmalz. Ziel des Volksbegehrens ist es, eine generelle Genehmigungspflicht für Bau und Änderung von Sendern einzuführen. Bestandteil des Volksbegehrens ist weiterhin eine Neueinführung des Wortes 'Gesundheitsvorsorge' in das bayerische Landesentwicklungsprogramm im Bereich Mobilfunk. Erstmals soll damit der Gesundheitsvorsorge per Gesetz ein besonderes Gewicht im baurechtlichen Abwägungsprozess zu Teil werden.
'Genehmigungsverfahren auch für Mobilfunk'
Ziel des Volksbegehrens 'Gesundheitsvorsorge bei Mobilfunk' sei primär, die aus technischen und gesundheitlichen Gründen 'völlig unnötig' extrem hohe Strahlenbelastung für alle Bürger drastisch zu senken. Dies sagte der Beauftragte des Volksbegehrens, Peter-Michael Schmalz, Referent für Umwelt- und Verbraucherschutz des Marktes Langquaid, bei einem Auftritt vor dem Aktionsbündnis Ober-/Unterschleißheim im Unterschleißheimer Bürgerhaus. Dazu müßten den Kommunen über ein Genehmigungsverfahren Lenkungsmöglichkeiten bei Standorten für Sendemasten gegeben werden.'Wenn man weiß, dass der UMTS-Grenzwert etwa um das 10-Milliardenfache über dem für störungsfreie Mobilfunktelefonie notwendigen Strahlungspegel liegt, dann sieht man sehr deutlich, das hier ausreichend Spielraum für bisher unterlassene Gesundheitsvorsorge ist', sagte Schmalz. Ziel des Volksbegehrens ist es, eine generelle Genehmigungspflicht für Bau und Änderung von Sendern einzuführen. Bestandteil des Volksbegehrens ist weiterhin eine Neueinführung des Wortes 'Gesundheitsvorsorge' in das bayerische Landesentwicklungsprogramm im Bereich Mobilfunk. Erstmals soll damit der Gesundheitsvorsorge per Gesetz ein besonderes Gewicht im baurechtlichen Abwägungsprozess zu Teil werden.
30.06.2005 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück