ORTSGESCHEHEN
Da das Baugebiet nach einem gemeinsamen Plan gestaltet werden soll, hatte der Gemeinderat ein Umlegungsverfahren beschlossen, mit dem jeder Grundsbesitzer anhand seiner eingebrachten Flächen proportional an Ertrag und Lasten beteiligt werden soll. Der mit dieser Zuteilung betraute Umlegungsausschuss hat nun zwar einen abschließenden Plan beschlossen, aber nach Darstellung von Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler wurden dagegen Rechtsmittel eingelegt.
Gemeinderat Negele, selbst Grundbesitzer in dem Gebiet, hat nun per Eilantrag gefordert, zumindest die Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten zu starten, um nicht weiter Zeit zu verlieren. Die Verkehrsflächen, auf denen Erschließungsarbeiten stattfinden müßten, seien nicht Streitgegenstand, argumentierte Negele. Ansonsten werde das mittlerweile neun Jahre andauernde Verfahren nur weiter in die Länge gezogen.
Diesem Vorschlag wollte sich im Gemeinderat jedoch niemand anschließen. Wenn die Streitsachen eine Änderung des Umlegungsplanes nötig machten, könnte dies wiederum auch den Bauleitplan verändern, warnte Peter Benthues, der Gemeinderatsvertreter im Umlegungsausschuss. Dann müßten bereits eingeleitete Erschließungsmaßnahmen schlimmstenfalls rückabgewickelt werden – ein Szenario, das er nicht empfehlen wolle.
'Wir wären längst fertig, wenn nicht Einsprüche der Eigentümer gekommen wären', wies selbst Benthues die Kritik Negeles an einer Verfahrensverzögerung durch die Gemeindeverwaltung zurück. Ziegler betonte, dass auch der Umlegungsausschuss, der nichtöffentlich tagt, stets eine rechtlich denkbare Freigabe vorgezogener Maßnahmen abgelehnt habe, so lange der Plan nicht rechtssicher sei.
Wieder Rechtsstreit um Hirschplanallee
Mit der Verabschiedung des Bauleitplanes ist immer noch nicht das Ende der schier unendlichen Geschichte um das neue Baugebiet an der Hirschplanallee erreicht. Offenbar wird nun die Umlegungsausschuss festgesetzte Zuteilung der Grundstücke von einzelnen Grundbesitzern juristisch angefochten. Ein Eilantrag von Hans Negele, die Erschließung des Areals ungeachtet dieses neuerlichen Disputs bereits einzuleiten, wurde vom Gemeinderat einstimmig abgewiesen.Da das Baugebiet nach einem gemeinsamen Plan gestaltet werden soll, hatte der Gemeinderat ein Umlegungsverfahren beschlossen, mit dem jeder Grundsbesitzer anhand seiner eingebrachten Flächen proportional an Ertrag und Lasten beteiligt werden soll. Der mit dieser Zuteilung betraute Umlegungsausschuss hat nun zwar einen abschließenden Plan beschlossen, aber nach Darstellung von Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler wurden dagegen Rechtsmittel eingelegt.
Gemeinderat Negele, selbst Grundbesitzer in dem Gebiet, hat nun per Eilantrag gefordert, zumindest die Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten zu starten, um nicht weiter Zeit zu verlieren. Die Verkehrsflächen, auf denen Erschließungsarbeiten stattfinden müßten, seien nicht Streitgegenstand, argumentierte Negele. Ansonsten werde das mittlerweile neun Jahre andauernde Verfahren nur weiter in die Länge gezogen.
Diesem Vorschlag wollte sich im Gemeinderat jedoch niemand anschließen. Wenn die Streitsachen eine Änderung des Umlegungsplanes nötig machten, könnte dies wiederum auch den Bauleitplan verändern, warnte Peter Benthues, der Gemeinderatsvertreter im Umlegungsausschuss. Dann müßten bereits eingeleitete Erschließungsmaßnahmen schlimmstenfalls rückabgewickelt werden – ein Szenario, das er nicht empfehlen wolle.
'Wir wären längst fertig, wenn nicht Einsprüche der Eigentümer gekommen wären', wies selbst Benthues die Kritik Negeles an einer Verfahrensverzögerung durch die Gemeindeverwaltung zurück. Ziegler betonte, dass auch der Umlegungsausschuss, der nichtöffentlich tagt, stets eine rechtlich denkbare Freigabe vorgezogener Maßnahmen abgelehnt habe, so lange der Plan nicht rechtssicher sei.
19.05.2010 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück