ORTSGESCHEHEN
Die Partei befürchtet, dass mit der Zusage der Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten noch ungeahnten Inhalts Tür und Tor geöffnet sei. Das Baurecht läßt Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten im Einzelfall zu. Strittig blieb im Ausschuss die Auslegung dieses Paragrafen. Peter Lemmen (SPD) argumentierte, dass mit der Genehmigung die zitierte Ausnahme geschaffen sei, ein Präzedenzfall für andere Betreiber lasse sich daher nicht herleiten. Unter diesem Verständnis könne man die Anlage genehmigen, argumentierte er. Peter Benthues (CSU) hielt dagegen, dass mit der Ausnahmegenehmigung gleich im ersten Fall eine Grundlage geschaffen sei, wonach man künftige Anträge schon aufgrund des Gleichbehandlungsgebots billigen müsse.
Die Anregung von Thomas Guldenkirch (CSU), vom Grundbesitzer eine Absichtserklärung einzuholen, dass er keine Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten plane, wurde nicht aufgenommen. Mit 9 zu 2 Stimmen billigte der Ausschuss gegen die CSU den Antrag. Entstehen soll am Kreuzhof ein Entertainment-Center mit zwei abgeschlossenen Spielstätten von je 120 Quadratmeter Fläche. Die Obergeschosse sollen ausschließlich Büros enthalten. In der ersten Version hatte der Plan noch vier Einheiten mit 500 Quadratmeter Fläche und ein Lokal im Obergeschoss vorgesehen.
Entertainment Center darf an den Kreuzhof
Nach anfänglichem Zögern hat das Rathaus ein geplantes Spiele-Center als erstes Objekt im neuen Gewerbegebiet am Kreuzhof genehmigt. Im ersten Anlauf hatte der Bauausschuss des Gemeinderats den Antrag noch zurückgestellt, da ausgerechnet ein derartiges Etablissement als Start für das neue Areal etwas skeptisch aufgenommen worden war. Bei der Wiedervorlage der modifizierten Pläne hielt nun jedoch nur die CSU ihre Bedenken aufrecht.Die Partei befürchtet, dass mit der Zusage der Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten noch ungeahnten Inhalts Tür und Tor geöffnet sei. Das Baurecht läßt Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten im Einzelfall zu. Strittig blieb im Ausschuss die Auslegung dieses Paragrafen. Peter Lemmen (SPD) argumentierte, dass mit der Genehmigung die zitierte Ausnahme geschaffen sei, ein Präzedenzfall für andere Betreiber lasse sich daher nicht herleiten. Unter diesem Verständnis könne man die Anlage genehmigen, argumentierte er. Peter Benthues (CSU) hielt dagegen, dass mit der Ausnahmegenehmigung gleich im ersten Fall eine Grundlage geschaffen sei, wonach man künftige Anträge schon aufgrund des Gleichbehandlungsgebots billigen müsse.
Die Anregung von Thomas Guldenkirch (CSU), vom Grundbesitzer eine Absichtserklärung einzuholen, dass er keine Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten plane, wurde nicht aufgenommen. Mit 9 zu 2 Stimmen billigte der Ausschuss gegen die CSU den Antrag. Entstehen soll am Kreuzhof ein Entertainment-Center mit zwei abgeschlossenen Spielstätten von je 120 Quadratmeter Fläche. Die Obergeschosse sollen ausschließlich Büros enthalten. In der ersten Version hatte der Plan noch vier Einheiten mit 500 Quadratmeter Fläche und ein Lokal im Obergeschoss vorgesehen.
21.07.2009 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück