ORTSGESCHEHEN
Den Antrag haben die Freizeitstätte und die Projektgruppe Kinder und Jugend der Lokalen agenda gemeinsam eingebracht und bei der jüngsten Bürgerfragestunde im Gemeinderat an Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler übergeben. 'Durch die Möglichkeit, im Sommer auch sowohl geplante als auch spontane Aktionen für die verschiedenen Zielgruppen der Jugendfreizeitstätte anzubieten, würde die Attraktivität der Einrichtung deutlich gesteigert', heißt es darin.
Die Terrasse sollte an das Gebäude angegliedert und durch den westlichen Not-Ausgang erreichbar sein. Sowohl die Terrasse als auch die verbleibende Fläche des halb-runden Grünstreifens im Westen vom Gebäude bis zum Gehsteig soll nach den Vorstellungen der Jugendlichen als zur Einrichtung gehörende Außenfläche ausgewiesen werden. Die bestehende Einfriedung könne als Abgrenzung dienen und auch durch einen Zaun ergänzt werden. Die Terrasse sollte in der Größenordnung von ca. 5 auf 10 Meter angelegt werden.
Terrasse für die Freizeitstätte?
Eine Terrasse möchten die Jugendlichen an die Freizeitstätte anbauen. 'Um an Sommertagen das Programm oder anschließende Aktionen für die Kinder im Freien anbieten zu können, ist ein abgeschlossener Außenbereich notwendig, damit die Aufsichtspflicht gewahrt bleibt', heißt es in einem Antrag an den Gemeinderat. Außenaktivitäten auf dem Bürgerplatz seien eher problematisch. 'Eine an die Freizeitstätte angegliederte Außenfläche würde die Lärmbelästigung auf dem Bürgerplatz gering halten und die Passanten auf ihrem Weg über den Platz nicht beeinträchtigen', wird argumentiert.Den Antrag haben die Freizeitstätte und die Projektgruppe Kinder und Jugend der Lokalen agenda gemeinsam eingebracht und bei der jüngsten Bürgerfragestunde im Gemeinderat an Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler übergeben. 'Durch die Möglichkeit, im Sommer auch sowohl geplante als auch spontane Aktionen für die verschiedenen Zielgruppen der Jugendfreizeitstätte anzubieten, würde die Attraktivität der Einrichtung deutlich gesteigert', heißt es darin.
Die Terrasse sollte an das Gebäude angegliedert und durch den westlichen Not-Ausgang erreichbar sein. Sowohl die Terrasse als auch die verbleibende Fläche des halb-runden Grünstreifens im Westen vom Gebäude bis zum Gehsteig soll nach den Vorstellungen der Jugendlichen als zur Einrichtung gehörende Außenfläche ausgewiesen werden. Die bestehende Einfriedung könne als Abgrenzung dienen und auch durch einen Zaun ergänzt werden. Die Terrasse sollte in der Größenordnung von ca. 5 auf 10 Meter angelegt werden.
14.07.2009 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück