ORTSGESCHEHEN
Balkone zur Bahn dürfen verglast werden
Die Balkone an dem neuen Wohnblock an der Dachauer Straße dürfen ausnahmsweise verglast werden. Angesichts der Lage der Wohnungen im Dreieck zwischen der Bahn und der vielbefahrenen Bundesstraße will das Rathaus eine Ausnahme zulassen. Allerdings müssen die Verglasungen so ausgeführt sein, dass sie auch eine lärmschützende Wirkung haben, schrieb der Bauausschuss des Gemeinderates vor. Die Eigentümergemeinschaft des Wohnblocks soll dafür Sorge tragen, dass die Gestaltung einheitlich erfolgt.23.06.2009 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück