ORTSGESCHEHEN
Die Rathausverwaltung befürchtete erheblichen Verwaltungsaufwand, alle Grabbesitzer künftig doppelt so häufig um eine Verlängerung anzuschreiben. Um dies zu kompensieren, müssten entweder die allgemeinen Gebühren angehoben werden, was allseits abgelehnt wurde; oder die verkürzten Gebühren müßten so erhöht werden, dass der erhoffte Effekt der Verkürzung hinfällig wäre.
Weiterhin regte das Gremium an, künftig am Friedhof anonyme und halbanonyme Grabfelder sowie Bestattungsmöglichkeiten für Föten und Embryonen anzubieten. Diese Möglichkeiten sollen bis zur Verabschiedung der Satzung im Gemeinderat geprüft werden.
Nutzungsfrist für Gräber wird nicht verkürzt
Die Nutzungszeit der Gräber am Friedhof Hochmutting bleibt bei zehn Jahren. Bei der Beratung einer aktualisierten Friedhofssatzung hat sich der Hauptausschuss des Gemeinderates einstimmig dagegen ausgesprochen, diese Frist auf fünf Jahre zu verkürzen. Dies war von einem Grabpächter gefordert worden, um die Kosten zu reduzieren, wenn eine Zehnjahresfrist zu lang sei.Die Rathausverwaltung befürchtete erheblichen Verwaltungsaufwand, alle Grabbesitzer künftig doppelt so häufig um eine Verlängerung anzuschreiben. Um dies zu kompensieren, müssten entweder die allgemeinen Gebühren angehoben werden, was allseits abgelehnt wurde; oder die verkürzten Gebühren müßten so erhöht werden, dass der erhoffte Effekt der Verkürzung hinfällig wäre.
Weiterhin regte das Gremium an, künftig am Friedhof anonyme und halbanonyme Grabfelder sowie Bestattungsmöglichkeiten für Föten und Embryonen anzubieten. Diese Möglichkeiten sollen bis zur Verabschiedung der Satzung im Gemeinderat geprüft werden.
17.06.2009 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück