ORTSGESCHEHEN
Die Region habe ihren Anteil an Luftverkehrsflächen für das Land weidlich erfüllt, heißt es in der von der Staatsregierung vorgelegten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Unter anderem stünden 'für das Verkehrssegment von bis zu drei Tonnen Höchstabflugmasse im Rahmen der jeweiligen Genehmigung die Sonderlandeplätze Gröbenried, Jesenwang, Moosburg und Oberschleißheim zur Verfügung', heißt es in dem Papier. Und damit will sich der Gemeinderat absolut nicht zufrieden geben.
Strikt wird im Rathaus seit jeher darauf geachtet, dass der historische Flugplatz außer für die dort ansässigen Luftsportvereine für keinerlei zusätzliche Flugbewegungen geöffnet wird. 1998 wurde dieses Anliegen in eine ausdrücklich eingeschränkte Genehmigung als formaler 'Sonderlandeplatz' gegossen. In der vom Gemeinderat einstimmig verabschiedeten Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm weist Oberschleißheim nun ausdrücklich auf diese Einschränkungen hin. Der Flugplatz dürfe 'grundsätzlich nur dem Verkehr und Betrieb der in Oberschleißheim stationierten Luftfahrzeuge der ansässigen Luftsportverein und der Flugwerft dienen'. Weiterer Flugbetrieb sei nicht hinnehmbar. Immerhin sei Oberschleißheim bereits 'durch den Fluglärm des Sonderlandeplatzes, durch den Fluglärm der Hubschraubertstaffel der Bundespolizei und der immer häufiger vorkommenden Überflüge von oder zum Verkehrsflughafen München bereits jetzt bis an die Zumutbarkeitsgrenze belastet'.
Bloss nicht mehr Flieger!
Die Region München brauche keine neuen Flächen für den Flugverkehr, sagt das Bayerische Landesentwicklungsprogramm in einer neue Fortschreibung. Für das Oberschleißheimer Rathaus darf das aber nicht heißen, dass bestehende Flugplätze stärker genutzt werden dürfen. Gebe es weiteren Bedarf an Verkehrsflugflächen im Großraum München, dürfe der 'nicht zu Lasten der Anlieger der bestehenden Flughäfen gehen', fordert die Gemeinde in ihrer Stellungnahme zu der Fortschreibung kategorisch.Die Region habe ihren Anteil an Luftverkehrsflächen für das Land weidlich erfüllt, heißt es in der von der Staatsregierung vorgelegten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Unter anderem stünden 'für das Verkehrssegment von bis zu drei Tonnen Höchstabflugmasse im Rahmen der jeweiligen Genehmigung die Sonderlandeplätze Gröbenried, Jesenwang, Moosburg und Oberschleißheim zur Verfügung', heißt es in dem Papier. Und damit will sich der Gemeinderat absolut nicht zufrieden geben.
Strikt wird im Rathaus seit jeher darauf geachtet, dass der historische Flugplatz außer für die dort ansässigen Luftsportvereine für keinerlei zusätzliche Flugbewegungen geöffnet wird. 1998 wurde dieses Anliegen in eine ausdrücklich eingeschränkte Genehmigung als formaler 'Sonderlandeplatz' gegossen. In der vom Gemeinderat einstimmig verabschiedeten Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm weist Oberschleißheim nun ausdrücklich auf diese Einschränkungen hin. Der Flugplatz dürfe 'grundsätzlich nur dem Verkehr und Betrieb der in Oberschleißheim stationierten Luftfahrzeuge der ansässigen Luftsportverein und der Flugwerft dienen'. Weiterer Flugbetrieb sei nicht hinnehmbar. Immerhin sei Oberschleißheim bereits 'durch den Fluglärm des Sonderlandeplatzes, durch den Fluglärm der Hubschraubertstaffel der Bundespolizei und der immer häufiger vorkommenden Überflüge von oder zum Verkehrsflughafen München bereits jetzt bis an die Zumutbarkeitsgrenze belastet'.
08.06.2009 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück