ORTSGESCHEHEN
'Das Maß des Erträglichen ist überschritten', schimpft Negele, selbst Grundeigner im Neubaugebiet, in seinem Schreiben. Die Baulandausweisung zieht sich von den ersten Absichten an nun bereits über zwei Jahrzehnte hin. Ganz konkret wurden dann im Jahr 2000 Kaufverträge zwischen Gemeinde und den Grundbesitzern zur Abtretung von Gemeinbedarfsflächen geschlossen. Seither sieht Negele die Gemeinde im Verzug, denn weiterhin ist der Bauleitplan nicht rechtskräftig. Das Umlegungsverfahren, in dem parallel zum Leitplanverfahren die Flächen gerecht auf die Grundbesitzer verteilt werden sollen, habe nach Darstellung Negeles im Januar 2008 einen ersten Planentwurf zustande gebracht. Seither sei man aber wiederum 'keinen Schritt weitergekommen'.
Vielmehr wirft Negele dem Verfahren eine Latte von Fehlern vor. So seien wichtige Bewertungsgrundlagen dem Gutachter durch das Rathaus nicht ausgehändigt worden, andere seien fehlerhaft gewesen. Erst jetzt hat der Gemeinderat die Ausgleichsflächenberechnung korrigiert, weil ein Grundstück übersehen worden war. Negele kritisiert weiterhin, dass die Umlegung auch nicht gerecht verlaufen sei. Die Gemeinde, die im künftigen Baugebiet selbst große Flächen besitzt, habe nach seiner Lesart 30 Prozent der Gesamtflächen eingebracht, erhalte aber 40 Prozent der realisierbaren Geschoßflächen. Eine Einzelanhörung habe die Umlegestelle verweigert, eine Vertrauensperson der Grundbesitzer sei nicht zu den Sitzungen des Umweltausschusses zugezogen worden. Dass bei der Vorstellung des Umlegeplans auch gesagt worden sei, ohne Unterzeichnung des kompletten Iumlegungspakets gebe es kein Baurecht, wertet Negele als 'Einschüchterung von Abhängigen und Duldung einer rechtswirdigen Äußerung'.
Als im Gemeinderat nun zwei neue Vertreter des Landratsamtes in den Umlegungsausschuss berufen werden sollten, beantrage Negele, Ziegler als Ausschussvorsitzende abzusetzen. Sie habe in diesem Amt 'ihr Ermessen wesentlich überschritten', sagte er. Es sei 'erschütternd, wie sorglos Sie mit Privateigentum umgehen'. Gegen die Stimmen der Freien Wähler lehnten alle andere Gruppierungen dies mit 19 zu drei Stimmen aber ab.
'Ich habe nichts verzögert und nichts falsch gemacht', versichert Ziegler. Ansonsten wollte sie sich zu dem Vorgang, den sie als Dienstaufsichtsbeschwerde aufgefasst hat, während des Verfahrens nicht äußern.
Negele beschwert sich über Ziegler
In der Dauerfehde um das Neubaugebiet an der Hirschplanallee hat Gemeinderat Hans Negele (Freie Wähler) das Landratsamt zu Hilfe gegen Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler (SPD) gerufen. In einem Schreiben an die Kommunalaufsicht bezeichnet er deren Vorgehen von als 'nicht mehr hinnehmbar'. Im Gemeinderat hat er beantragt, Ziegler als Vorsitzende des Umlegungsausschusses für das Baugebiet abzusetzen, allerdings ergebnislos.'Das Maß des Erträglichen ist überschritten', schimpft Negele, selbst Grundeigner im Neubaugebiet, in seinem Schreiben. Die Baulandausweisung zieht sich von den ersten Absichten an nun bereits über zwei Jahrzehnte hin. Ganz konkret wurden dann im Jahr 2000 Kaufverträge zwischen Gemeinde und den Grundbesitzern zur Abtretung von Gemeinbedarfsflächen geschlossen. Seither sieht Negele die Gemeinde im Verzug, denn weiterhin ist der Bauleitplan nicht rechtskräftig. Das Umlegungsverfahren, in dem parallel zum Leitplanverfahren die Flächen gerecht auf die Grundbesitzer verteilt werden sollen, habe nach Darstellung Negeles im Januar 2008 einen ersten Planentwurf zustande gebracht. Seither sei man aber wiederum 'keinen Schritt weitergekommen'.
Vielmehr wirft Negele dem Verfahren eine Latte von Fehlern vor. So seien wichtige Bewertungsgrundlagen dem Gutachter durch das Rathaus nicht ausgehändigt worden, andere seien fehlerhaft gewesen. Erst jetzt hat der Gemeinderat die Ausgleichsflächenberechnung korrigiert, weil ein Grundstück übersehen worden war. Negele kritisiert weiterhin, dass die Umlegung auch nicht gerecht verlaufen sei. Die Gemeinde, die im künftigen Baugebiet selbst große Flächen besitzt, habe nach seiner Lesart 30 Prozent der Gesamtflächen eingebracht, erhalte aber 40 Prozent der realisierbaren Geschoßflächen. Eine Einzelanhörung habe die Umlegestelle verweigert, eine Vertrauensperson der Grundbesitzer sei nicht zu den Sitzungen des Umweltausschusses zugezogen worden. Dass bei der Vorstellung des Umlegeplans auch gesagt worden sei, ohne Unterzeichnung des kompletten Iumlegungspakets gebe es kein Baurecht, wertet Negele als 'Einschüchterung von Abhängigen und Duldung einer rechtswirdigen Äußerung'.
Als im Gemeinderat nun zwei neue Vertreter des Landratsamtes in den Umlegungsausschuss berufen werden sollten, beantrage Negele, Ziegler als Ausschussvorsitzende abzusetzen. Sie habe in diesem Amt 'ihr Ermessen wesentlich überschritten', sagte er. Es sei 'erschütternd, wie sorglos Sie mit Privateigentum umgehen'. Gegen die Stimmen der Freien Wähler lehnten alle andere Gruppierungen dies mit 19 zu drei Stimmen aber ab.
'Ich habe nichts verzögert und nichts falsch gemacht', versichert Ziegler. Ansonsten wollte sie sich zu dem Vorgang, den sie als Dienstaufsichtsbeschwerde aufgefasst hat, während des Verfahrens nicht äußern.
23.04.2009 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück