ORTSGESCHEHEN
Guldenkirch hatte unter anderem argumentiert, dass in einen ovalen Kreisel die Staatsstraße von Neuherberg her weiter östlich einmünden könnte und somit von Lustheim weg verlegt wäre, was den lärmgeplagten Anwohnern dort helfen würde. Sebastian Riedelbauch hatte vorgeschlagen, die Staatsstraße noch weiter nach Osten zu verschwenken und gar nicht in den ohnehin verästelten Kreisverkehr einzuführen, sondern östlich davon in die B 471, was Lustheim ideal entlasten würde. Darauf ging das Bauamt gar nicht ein.
Lärmschutzmaßnahmen für Lustheim werden in der Stellungnahme ausgeschlossen. Geprüft werde lediglich ein lärmmindernder Fahrbahnbelag. Sollten die Gemeinde und die Anlieger einen Lärmschutzwall realisieren wollen, werde der in der Kreiselplanung berücksichtigt, kündigt das Staatliche Bauamt an.
Keine Chance gibt die Behörde auch dem Antrag der Freien Wähler, den Kapellenweg als zusätzliche Anbindung von Lustheim als eigenständigen Ast in den Kreisel einzuführen. Dies störe das komplizierte Gefüge, heißt es in der Antwort. Vorgesehen ist lediglich eine Einbahnstraßenausfahrt aus Lustheim auf eine Trasse parallel zum Kreisel, die einen Bypass für die verkehrsstärkste Verbindung aus Oberschleißheim in Richtung Neuherberg bildet.
Der Wunsch der Gemeinde, im Kreisel Radwegverbindungen für einen Radweg entlang der B 471 nach Garching freizuhalten, müsse in einem gesonderten Verfahren betrieben werden, heißt es aus dem Bauamt.
Kreis muss rund sein
Für den geplanten Kreisverkehr an der Kreuzung der Staatsstraße 2053 mit der Bundesstraße 471 bei Lustheim hatte Gemeinderat Thomas Guldenkirch angeregt, den Kreisel oval zu gestalten, um die Mündungssituationen der zu bündelnden Straßen besser zu berücksichtigen. Dies wurde vom Staatlichen Bauamt nun abgelehnt. Die Rechtsvorschriften zur Gestaltung der Einmündung von Straße in den Kreisverkehr würden bedingen, dass auch ein ovaler Grundriss des Kreisels keine Verbesserungen brächte, heißt es in einer Stellungnahme der Behörde zu den Anregungen aus dem Gemeinderat. Zudem würde ein eiförmiger Kreisverkehr 'Nachteile hinsichtlich der Befahrbarkeit und der Verkehrssicherheit' bedeuten.Guldenkirch hatte unter anderem argumentiert, dass in einen ovalen Kreisel die Staatsstraße von Neuherberg her weiter östlich einmünden könnte und somit von Lustheim weg verlegt wäre, was den lärmgeplagten Anwohnern dort helfen würde. Sebastian Riedelbauch hatte vorgeschlagen, die Staatsstraße noch weiter nach Osten zu verschwenken und gar nicht in den ohnehin verästelten Kreisverkehr einzuführen, sondern östlich davon in die B 471, was Lustheim ideal entlasten würde. Darauf ging das Bauamt gar nicht ein.
Lärmschutzmaßnahmen für Lustheim werden in der Stellungnahme ausgeschlossen. Geprüft werde lediglich ein lärmmindernder Fahrbahnbelag. Sollten die Gemeinde und die Anlieger einen Lärmschutzwall realisieren wollen, werde der in der Kreiselplanung berücksichtigt, kündigt das Staatliche Bauamt an.
Keine Chance gibt die Behörde auch dem Antrag der Freien Wähler, den Kapellenweg als zusätzliche Anbindung von Lustheim als eigenständigen Ast in den Kreisel einzuführen. Dies störe das komplizierte Gefüge, heißt es in der Antwort. Vorgesehen ist lediglich eine Einbahnstraßenausfahrt aus Lustheim auf eine Trasse parallel zum Kreisel, die einen Bypass für die verkehrsstärkste Verbindung aus Oberschleißheim in Richtung Neuherberg bildet.
Der Wunsch der Gemeinde, im Kreisel Radwegverbindungen für einen Radweg entlang der B 471 nach Garching freizuhalten, müsse in einem gesonderten Verfahren betrieben werden, heißt es aus dem Bauamt.
25.02.2009 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück