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ORTSGESCHEHEN

Sportanlagen 'gravierende Fehlentwicklung'

Nicht nur gegen die neue Umgehungsstraße um den Wilhelmshof hat es bei der laufenden Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Einsprüche gegeben. Auch gegen die Ansiedlung der Sportplätze südlich des Schlosses wie auch gegen die Errichtung einer Jugendbegegnungsstätte in und um die ehemalige Flughafenkommandantur gibt es vereinzelte Widerstände.
Die Verlagerung der Oberschleißheimer Sportanlagen südlich der Schlossmauern sei 'eine gravierende ortsplanerische Fehlentscheidung', moniert der Bund Naturschutz. Das Gelände sei 'ungeeignet für jegliche Siedlungsentwicklung'.
Auch die Staatliche Schlösserverwaltung lehnt die Nachbarschaft strikt ab. Die Verlagerung der Sportplätze Zug um Zug sei 'eine Fehlentwicklung' gewesen, heißt es in der Stellungnahme zur Planänderung, die von der Schlösserverwaltung 'bedauert' werde. Im Gemeinderat wird diese Ansicht nur von den Grünen geteilt, entsprechend wurden die Einwände einhellig zurückgewiesen.
Die Jugendbegegnungsstätte, die vom Landkreis in der ehemaligen Flughafenkommandantur und auf den vormaligen Flächen der Ost- und Westpreußenstiftung errichtet werden soll, wird weitgehend begrüßt. Den einzigen Einspruch im Genehmigungsverfahren legte der in Oberschleißheim ansässige Verein der Bayerischen Flugzeughistoriker ein. Der Verein fordert eine andere Nutzung der historischen Anlagen, etwa für eine Erweiterung des Deutschen Museums. Eine Jugendbegegnungsstätte gebe es bereits im Nachbarot Dachau, die wesentlich besser erschlossen sei als die in Oberschleißheim geplante. Anstelle des Aufwands einer Neuausweisung bei schlechter Erschließung empfiehlt der Verein eine Kooperation mit der bestehenden Begegnungsstätte. Das Jugendlager so nahe zu einem beflogenen Flugplatz anzubieten, sei zudem 'grob fahrlässig'. Die Gemeinde verweist im Gegenzug darauf, dass sowohl das Luftamt Südbayern als fachlich zuständige Behörde wie auch die im Verein Flugplatz zusammengeschlossenen Flieger 'keine Bedenken' gegen die Nähe zur Fliegerei äußern würden. Ob die Begegnungsstätte überhaupt benötigt werde, liege 'nicht im Entscheidungsspielraum der Gemeinde'.


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24.03.2005    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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