Plangrundlage für Sportanlagen, Jugendbegegnungsstätte und Erschließungsstraße geschaffen
Mit der Verabschiedung der 16. Flächennutzungsplanänderung durch den Gemeinderat ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die neue Jugendbegegnungsstätte an der Ferdinand-Schulz-Allee und die Erschließungsstraße für die Sportanlagen über das Schwimmbadgrundstück geschaffen; für die Sportanlagen südlich des Schlosses, die schon seit Jahren dort Fuß gefasst haben, ist nun die nachträgliche Sanktionierung vollzogen.
Lesen Sie dazu folgende Einzelaspekte:
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Einwände gegen Sportplätze und Jugendbegegnungsstätte
Wie 'ehemalig' ist der 'ehemalige Flugplatz'?
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24.03.2005 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück