. .

ORTSGESCHEHEN

Kommunale Auftragsvergaben neu geregelt

Künftig hat die Rathausverwaltung deutlich mehr Spielraum bei der Auftragsausschreibung. Einstimmig hat der Gemeinderat die Summengrenzen für Ausschreibungsverfahren angehoben. Nunmehr darf die Gemeindeverwaltung Bauaufträge bis zu 30 000 Euro ohne vorherige Ausschreibung vergeben, bisher war diese Möglichkeit nur bis 20 000 Mark gegeben, umgerechnet also bis etwa 10 000 Euro. Eine beschränkte Ausschreibung, also nur die formlose Bekanntmachung eines Bauprojekts, darf künftig bei Aufträgen bis zu 150 000 Euro angewendet werden. Bisher lag das Limit für diese lockere Ausschreibung bei 100 000 Mark, umgerechnet etwa 75 000 Euro. Bei allen Aufträgen, die über diesen neuen Werten liegen, muss eine formelle öffentliche Ausschreibung vorgenommen werden. Die Neuerungen hatte das Bayerische Innenministerium vorgeschlagen.

22.03.2005    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

WetterOnline
Das Wetter für
Oberschleißheim