ORTSGESCHEHEN
Die neue Geschäftsordnung wurde einstimmig und in breitestem Konsens verabschiedet. Auf Antrag der Grünen bekommen künftig alle Gemeinderatsmitglieder die erläuternden Unterlagen zu nichtöffentlichen Sitzungen, auch wenn sie in den jeweiligen Ausschüssen oder Untergremien nicht vertreten sind. Zudem erhalten auf Wunsch der CSU alle Gemeinderäte unbeschränkte Akteneinsicht in der Gemeindeverwaltung, die nur durch die gesetzlichen Bestimmungen über das Steuergeheimnis oder persönliche Befangenheit limitiert ist.
Neu ist auf Antrag der CSU weiterhin, dass die Einstellung oder Beförderung von Referatsleitern im Rathaus im Ältestenrat besprochen werden muss. Dieses Gremium ohne Beschlussrecht, das aus der Bürgermeisterin, ihren Stellvertretern und den Fraktionssprechern der Ratsfraktionen besteht, wird künftig nicht mehr nur nach Gousto der Bürgermeisterin einberufen, sondern auch, wenn es eine Fraktion beantragt.
Nachfragen im Gemeinderat erlaubt
Die Beteiligung der Gemeindebürger an Gemeinderatssitzungen hat das Rathaus gestärkt. In seiner Geschäftsordnung für die neue Mandatsperiode schuf der Gemeinderat auf Initiative der FDP ein Rederecht für Zuhörer bei Vorträgen von externen Referenten. 'Zuhörern kann das Wort nicht erteilt werden', hieß es bisher in den Regularien des Ratsgremiums, Ausnahme war die zu Beginn jeder Sitzung anberaumte Bürgerfragestunde. Nun wurde einstimmig festgelegt, bei Tagesordnungen mit Vorträgen externer Referenten die Bürgerfragestunde zu teilen und die jeweiligen Teile nach die Vorträge zu legen. Zuletzt hatten Debatten im Rat mit Vertretern von Behörden oder Fachorganisationen oft großes Interesse ausgelöst, die Aussagen kommentieren oder nachfragen durften Zuhörer jedoch nicht.Die neue Geschäftsordnung wurde einstimmig und in breitestem Konsens verabschiedet. Auf Antrag der Grünen bekommen künftig alle Gemeinderatsmitglieder die erläuternden Unterlagen zu nichtöffentlichen Sitzungen, auch wenn sie in den jeweiligen Ausschüssen oder Untergremien nicht vertreten sind. Zudem erhalten auf Wunsch der CSU alle Gemeinderäte unbeschränkte Akteneinsicht in der Gemeindeverwaltung, die nur durch die gesetzlichen Bestimmungen über das Steuergeheimnis oder persönliche Befangenheit limitiert ist.
Neu ist auf Antrag der CSU weiterhin, dass die Einstellung oder Beförderung von Referatsleitern im Rathaus im Ältestenrat besprochen werden muss. Dieses Gremium ohne Beschlussrecht, das aus der Bürgermeisterin, ihren Stellvertretern und den Fraktionssprechern der Ratsfraktionen besteht, wird künftig nicht mehr nur nach Gousto der Bürgermeisterin einberufen, sondern auch, wenn es eine Fraktion beantragt.
23.07.2008 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück