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ORTSGESCHEHEN

Lebenslang für Mord am Michaelianger

Zu lebenslanger Haft wurde ein 36jähriger verurteilt, der vergangenes Jahr seine Lebensgefährtin in ihrer Wohnung am Michaelianger ermordet hatte. Der Täter hatte unmittelbar nach dem Mord eine neue Freundin in der Wohnung des Opfers empfangen und am Tatort mit ihr geschlafen. Das Schwurgericht München urteilte, die damals 26jährige sei erwürgt worden, weil sie der neuen Beziehung im Wege stand und der Mörder Angst vor einer Auseinandersetzung gehabt habe. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bezeihnete im Urteilsspruch den Angeklagten als egozentrisch und narzisstisch, er habe 'keinerlei Gefühle für andere'. Das Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest, was sich nachteilig für eine eventuell vorzeitig Haftentlassung auswirken wird.

12.06.2008    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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