ORTSGESCHEHEN
Wohnraum braucht nicht geschützt werden
Ein neues bürokratisches Instrumentarium will das Rathaus nicht ohne Not einführen. Eine Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum wird in der Gemeinde vorerst nicht erlassen, entschied der Gemeinderat einstimmig. Diese Vorgabe, mit der verhindert werden soll, das Wohnraum zum Beispiel für gewerbliche Nutzung zweckentfremdet wird, war bislang vom Landratsamt verfolgt worden. Der Staat hat die Zuständigkeit jedoch neu geordnet, so dass nun Gemeinden selbst dafür zuständig sind. In Oberschleißheim sei jedoch kein Problem erkennbar, schilderte Bauamtsleiter Josef Schartel. Wenn hier Wohnraum vernichtet werde, dann in der Regel, um stattdessen noch mehr Wohnraum zu errichten. Von neun Anträgen auf Abbruch oder Umnutzung im vergangenen Jahr etwa habe der Gemeinderat neun genehmigt. Ein potentieller Konflikt, der eine satzungsmäßige Regelung benötige, sei da kaum zu erkennen.02.06.2008 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück