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ORTSGESCHEHEN

Darf Seniorenpark mit Parkplätzen ausweichen?

Drei zusätzliche Parkplätze muss der Seniorenpark für seinen geplanten Anbau nachweisen. Der Bauausschuss des Gemeinderates hat nach kontroverser Debatte gestattet, hier bestehende Parkplätze am Hallenbad nutzen zu können. Diese Variante war 1994 bei der Bauleitplanung für die Seniorenanlage ausdrücklich eingeräumt worden; freilich war seinerzeit auch noch geplant, dass die Gemeinde die Anlage betreiben würde...
Jetzt sahen Peter Benthues un Emil Köbele nicht mehr ein, warum einem privatwirtschaftlichen Betreiber ein Sonderrecht eingeräumt werden solle. Benthues erinnerte daran, dass dem direkt neben dem Seniorenpark entstehenden Wohngebiet an der Hirschplanalle auch Parkplätze fehlten; wäre der Gemeinderat konsequent, müsse er im Sinne der Gleichbehandlung auch die am Hallenbad nachweisen lassen, gab er zu bedenken. Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler Wollte dagegen ungeachtet der Trägerschaft ein Seniorenpflegeheim 'schon anders beurteilen als eine Wohnbebauung'. Ein Präzedenzfall ergebe sich daher nicht.
Der rechtsgültige Bebauungsplan erlaubt dem Seniorenpark einen Stellplatznachweis am Hallenbad 'in geringfügigem Umfang'. Bei der Erstellung des Gebäudes wurden von den seinerzeit benötigen 45 Parkplätzen bereits fünf am Hallenbad in Anspruch genommen, mit den drei für den Erweiterungsbau sind es nun acht. Dies sei 'in der Verhältnismäßigkeit nicht zu hoch', fand die Bürgermeisterin. Der Parkplatz am Hallenbad sei ohnehin 'noch nie ausgereizt gewesen'. Hans Negele rechnete aber vor, dass mit dem Haus der Nachbarschaft, der Sporthalle und den Kindergärten im Umfeld mittlerweile sieben Einrichtungen den Parkplatz am Hallenbad nutzten. Da wäre es anghebracht, dass der Seniorenpark seine Stellflächen auf eigenem Grundstück ausweise. Im Osten der Anlage gebe es noch ausreichend Platz.
Erich Elsner regte an, die Stellflächen am Hallenbad vorzusehen, aber sie von der Arbeiterwohlfahrt ablösen zu lassen. Dem widersprach Karin Schulze. Mit einer Ablösezahlung hätte der Seniorenpark einen Ausschließlichkeitsanspruch erworben, und das sei nicht beabsichtigt. Mit neun zu zwei Stimmen billigte der Ausschuss, die Stellplätze am Hallenbad nachweisen zu lassen.

23.02.2005    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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