ORTSGESCHEHEN
69 Meter der Effnerstraße durch den Wilhelmshof im Besitz des Freistaats Bayern sind durch ein nicht mehr rekonstruierbares Versehen in den 50er Jahren nie öffentlich gewidmet worden. Die Staatliche Schlösserverwaltung hat diese Gelegenheit genutzt, um die Durchfahrt auf ihrer Privatstraße zu sperren. Der Hof als Teil des Schlossensembles sollte so vor Verkehrsbelastungen geschützt werden. Die Straße ist aber die einzige Möglichkeit, zu den Fußballplätzen südlich des Schlosses zu gelangen. Zu Beginn der Sportplatzpläne in den 80er Jahren hatte das Rathaus daher einen Gestattungsvertrag zur Durchfahrt mit dem Staat abgeschlossen. Als der 2005 auslief, kündigte ihn das Finanzministerium einseitig auf.
Als Alternative bot der damals zuständige Minister Kurt Faltlhauser eine neue Erschließungsstraße von Westen südlich des Wilhelmhofes an, über das sogenannte Schwimmbadgrundstück, die aber weithin vehement abgelehnt wurde. Die Gemeinde akzeptierte sie aber zunächst, weil Faltlhauser eine Übernahme von 90 Prozent der Kosten durch den Staat zugesagt hatte. Schon 2005 aber hat Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler das Enteignungsverfahren beantragt, das der Gemeinderat hinter verschlossenen Türen einstimmig gebilligt hatte.
Nach zwei Jahren hat das Finanzministerium nun die ursprüngliche Forderung der Gemeinde akzeptiert und eine öffentliche Widmung der Effnerstraße hingenommen, um das Enteignungsverfahren zu vermeiden. 'Unsere Rechtsbegründung war so stichhaltig, dass einer Enteignung nichts im Wege gestanden wäre', versichert Ziegler. Es sei 'wirklich eine Freude, dass uns das über diese Schiene gelungen ist.' Die strittige Umgehungstraße 'hätte man gar nicht verantworten können', bestätigt die Bürgermeisterin nun alle damaligen Kritiker.
Die Effnerstraße ist nun als Eigentümerweg gewidmet, womit ein öffentliches Fahrtrecht sichergestellt ist, der Gemeinderat hat das bereits vollzogen. 'Damit sind unsere Sportstätten erschlossen', betont Ziegler. Nun kann an den Sportanlagen auch weiter gebaut werden und längst geplante Vorkehrungen wie der Wetterschutz können installiert werden. Für die Bürgermeisterin ist der Abschluss dieser Formalie 'ein ganz wichtiger Meilenstein'. Das Verfahren war zwei Jahre lang in nichtöffentlichen Sitzungen verhandelt worden, 'damit es keinen Aufstand gibt', wie Ziegler sagte. 2006 hatte das Rathaus mitten unter dem Jahr sogar einen Nachtragshaushalt beschlossen, der seinerzeit schwammig mit Grundstücksangelegenheiten begründet worden war. Tatsächlich war hier Geld bereit gestellt worden, um beim Erfolg der Enteignung dem enteigneten Staat das Straßenstück ablösen zu können.
Gemeinde wollte den Staat enteignen
Die weithin ungeliebte Umgehungsstraße über das sogenannte Schwimmbadgrundstück zur Erschließung der Sportanlagen südlich des Schlosses ist vom Tisch. Die Gemeinde hat dem Freistaat Bayern ein öffentliches Durchfahrtsrecht auf der Effnerstraße als dauerhafte Erschließung der Sportanlagen abgetrotzt. Weil der Staat das 69 Meter lange Teilstück durch den Wilhelmshof als Privatbesitz sperren wollte, hat das Rathaus ein Enteignungsverfahren gegen das Land Bayern eingeleitet. Bevor die Enteignung entschieden wurde, gab das Finanzministerium als zuständige Behörde klein bei und akzeptierte die öffentliche Widmung.69 Meter der Effnerstraße durch den Wilhelmshof im Besitz des Freistaats Bayern sind durch ein nicht mehr rekonstruierbares Versehen in den 50er Jahren nie öffentlich gewidmet worden. Die Staatliche Schlösserverwaltung hat diese Gelegenheit genutzt, um die Durchfahrt auf ihrer Privatstraße zu sperren. Der Hof als Teil des Schlossensembles sollte so vor Verkehrsbelastungen geschützt werden. Die Straße ist aber die einzige Möglichkeit, zu den Fußballplätzen südlich des Schlosses zu gelangen. Zu Beginn der Sportplatzpläne in den 80er Jahren hatte das Rathaus daher einen Gestattungsvertrag zur Durchfahrt mit dem Staat abgeschlossen. Als der 2005 auslief, kündigte ihn das Finanzministerium einseitig auf.
Als Alternative bot der damals zuständige Minister Kurt Faltlhauser eine neue Erschließungsstraße von Westen südlich des Wilhelmhofes an, über das sogenannte Schwimmbadgrundstück, die aber weithin vehement abgelehnt wurde. Die Gemeinde akzeptierte sie aber zunächst, weil Faltlhauser eine Übernahme von 90 Prozent der Kosten durch den Staat zugesagt hatte. Schon 2005 aber hat Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler das Enteignungsverfahren beantragt, das der Gemeinderat hinter verschlossenen Türen einstimmig gebilligt hatte.
Nach zwei Jahren hat das Finanzministerium nun die ursprüngliche Forderung der Gemeinde akzeptiert und eine öffentliche Widmung der Effnerstraße hingenommen, um das Enteignungsverfahren zu vermeiden. 'Unsere Rechtsbegründung war so stichhaltig, dass einer Enteignung nichts im Wege gestanden wäre', versichert Ziegler. Es sei 'wirklich eine Freude, dass uns das über diese Schiene gelungen ist.' Die strittige Umgehungstraße 'hätte man gar nicht verantworten können', bestätigt die Bürgermeisterin nun alle damaligen Kritiker.
Die Effnerstraße ist nun als Eigentümerweg gewidmet, womit ein öffentliches Fahrtrecht sichergestellt ist, der Gemeinderat hat das bereits vollzogen. 'Damit sind unsere Sportstätten erschlossen', betont Ziegler. Nun kann an den Sportanlagen auch weiter gebaut werden und längst geplante Vorkehrungen wie der Wetterschutz können installiert werden. Für die Bürgermeisterin ist der Abschluss dieser Formalie 'ein ganz wichtiger Meilenstein'. Das Verfahren war zwei Jahre lang in nichtöffentlichen Sitzungen verhandelt worden, 'damit es keinen Aufstand gibt', wie Ziegler sagte. 2006 hatte das Rathaus mitten unter dem Jahr sogar einen Nachtragshaushalt beschlossen, der seinerzeit schwammig mit Grundstücksangelegenheiten begründet worden war. Tatsächlich war hier Geld bereit gestellt worden, um beim Erfolg der Enteignung dem enteigneten Staat das Straßenstück ablösen zu können.
27.01.2008 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück