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ORTSGESCHEHEN

Regierung genehmigt Instrumentenflug

Die Hubschrauber der Bundespolizei dürfen auf dem Flugplatzgelände nun auch im Instrumentenflugbetrieb starten und landen. Die Bezirksregierung hat einen entsprechenden Antrag genehmigt, der die bisher in Notfällen schon gängige Praxis zum Normalzustand macht. Eine vom Gemeinderat geforderte Beschränkung der Flugbewegungen hat die Regierung nicht festgeschrieben, da eine Beeinträchtigung der Bevölkerung ausgeschlossen sei. Die im Genehmigungsverfahren eingeholten Gutachten hätten ergeben, dass 'im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung keine unzumutbaren Lärmbelastungen eintreten' würden, heißt es im amtlichen Bescheid. 'Maßgebliche Beurteilungs- und Maximalpegel' würden nicht überschritten. Damit sei 'der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt', urteilt die Regierung, und eine Beschränkung der Flugbewegungen nicht angebracht.
Instrumentenflug ist eine Notfallmaßnahme, damit Hubschrauber der Bundespolizei für Einsätze auch starten können, wenn die Sichtverhältnisse das nicht erlauben würden. (Berichte dazu hier). Im Einflugbereich hat die Bezirksregierung einen 'beschränkten Bauschutzbereich' ausgewiesen, in dem nun Bauvorhaben über 30 Meter Höhe ausdrücklich gemeldet und von der Luftfahrtbehörde geprüft werden müssen. Städtebauliche Bedenken dagegen hatte Oberschleißheim nicht vorgebracht.

05.12.2007    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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