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ORTSGESCHEHEN

Krank ist was?

Wahrscheinlich haben einige hundert Städte, Märkte und Gemeinden im weiten Land der Bayern, von Aschaffenburg bis Berchtesgaden, von Zwiesel bis Sonthofen, die ministerielle Mustersatzung für den Betrieb von Kinderhorten übernommen, in der sich folgender Passus findet: 'Kinder, die erkrankt sind, dürfen den Kinderhort während der Dauer ihrer Erkrankung nicht besuchen.'
Oberschleißheim nicht. Für die CSU hatte sich ihr Sprecher Peter Benthues an jenem Paragraf acht gestört, denn, so sein Gedankengang, was heiße denn hier eigentlich 'Krankheit'? Wenn sich ein Kind den Finger verstauche oder das Knie blutig schlage, könne dies durchaus auch als 'Krankheit' definiert werden, so seine Argumentation – aber das habe doch wohl nichts mit dem Hortbesuch zu tun. Und so hat der Gemeinderat länger als eine halbe Stunde über diese Formulierung debattiert, mehr als ein Dutzend Wortmeldungen haben sich an dem Satz abgearbeitet, so dass nach dieser erschöpfenden Analyse nur noch eine Frage bleibt: warum?
Bekanntlich nährt sich das Geistesleben jedes Oberschleißheimers über 18 von der Lektüre der Kinderhortsatzung, so dass der Eifer der Gemeinderäte sicher angebracht war. Denn was könnte bei einer unsachgemäßen Formulierung alles passieren! Ja, was...? Wenn nun der Maxl einen geschwollenen Zeh hat und trotzdem in den Hort geht, könnte vielleicht die Mama vom Kevin unter Berufung auf die Satzung verhindern, dass... Oder wenn der Lena ihre Nase tropft, sie aber in den Hort gehen möchte, und dies der Elternbeirat nach einer Satzungskonferenz untersagt, so dass der Anwalt der Lena die Gemeinde haftbar machen könnte, indem...
Der Paragraf acht in der Kinderhortsatzung der Gemeinde Oberschleißheim lautet nun: 'Kinder, die krankheitsbedingt nicht sinnvoll am Hortleben teilnehmen können, dürfen nicht in den Hort gehen.'  

26.07.2007    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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