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ORTSGESCHEHEN

Hubschrauberstaffel ja - mehr Flüge: nein

Die beabsichtige Einführung von Instrumentenflug für die Hubschrauberstaffel der Bundespolizei am Flugplatz (Berichte hier) wird von der Gemeinde akzeptiert, auch wenn die Umstellung neue Betroffenheiten beim Fluglärm schafft. Doch eine Ausweitung des Flugebtriebs will das Rathaus nicht hinnehmen. 
Angesichts der 'Bedeutung der Hubschrauberstaffel für die Allgemeinheit zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung' werde akzeptiert, dass der Instrumentenflug, der dann über die Landepiste der Sportflieger abgewickelt wird, neue Betroffenheiten schafft, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Stellungnahme der Gemeinde zum luftfahrtrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Umstellung auf Instrumentenflug werde dabei sehr begrüßt, dies erhöhe 'die Sicherheit der Piloten und auch der Bevölkerung'.
Die Bundespolizei hat vor dem Gemeinderat und im Verfahrensantrag versichert, dass die rein formale Änderung der flugrechtlichen Grundlage keine Auswirkungen auf die tatsächlichen Flugbewegungen habe. Doch nach eigenen Angaben der Staffel sollen im vergangenen Jahr gerade mal 64 Flugbewegungen nach Instrumentenregeln geflogen worden sein – und das neue Verfahren ist auf 500 Flüge ausgelegt. Das wird vom Gemeinderat 'ausdrücklich abgelehnt' und stattdessen eine Festschreibung von maximal 100 Flugbewegungen im Instrumentenflug gefordert. Die Bundespolizei hatte argumentiert, ein 'Sicherheitspolster' vorsehen zu wollen, um nicht bei einer geringen Überschreitung der genehmigten Flüge neue Verfahren anstrengen zu müssen. Für die Gemeinde böte dagegen eine Steigerung von 64 auf 100 schon ausreichend Spielraum.
Eine Zunahme darüber hinaus aber bedeute 'eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse' am Ort. Das begleitende Lärmschutzgutachten berechnet für das Gut Hochmutting und die umliegenden Erholungsflächen Lärmwerte bei Start und Landung, die mit rund 85 dB(A) 'die Grenze der Gesundheitsgefährdung erschreckend nah erreichen', so das Gemeindevotum. Auch der südliche Teil von Lustheim, die Sport- und Erholungsflächen südlich des Schlosses und im Westen des Ortes das Lehr- und Versuchsgut und dessen Umgriff erhielten 'eine erhebliche Belästigung durch Fluglärm für die anliegende Bevölkerung'.


25.07.2007    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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