ORTSGESCHEHEN
Für diese Instrumentenflüge würden die Hubschrauber auf die Start- und Landebahn des Flugplatzes nordwestlich des Bundespolizeigeländes umziehen, da diese Bahn komfortabler angefolgen werden kann als der eigentliche Hubschrauerlandeplatz auf dem eigenen Gelände. Oberschleißheim müßte, um den störungsfreien An- und Abflug sicherzustellen, künftig in 1,5 Kilometern Umkreis einen sogenannten 'beschränkten Bauschutzbereich' berücksichtigen. In diesem Kreis, der sich etwa vom Lehr- und Versuchsgut über die Kirche Maria Patrona Bavariae bis Lustheim und dann im Süden über Hochmutting bis zur Autobahn A99 zieht, dürfte nichts entstehen, was den Instrumentenflug beeiträchtigen kann. Konkret wären dies vor allem Gebäude über 20 Meter Höhe. Daher sei dieser Bauschutzbereich 'erst mal nur eine formelle Beeinträchtigung', erwartet Josef Schartel, Bauamtsleiter der Gemeinde. Das Rathaus müßte künftig bei Bauprojekten in diesem Gebiet das Luftfahrtamt einschalten.
Die Genehmigungsunterlagen liegen vom 12. Juni bis 11. Juli im Rathaus aus; bis 25. Juli können Einwände vorgebracht werden. Auch die Gemeinde wird sich im Verfahren noch äußern.
Polizeihubschrauber wollen Instrumentenflug nutzen
Die Hubschrauberstaffel der Bundespolizei will künftig auch Instrumentenflug nutzen. Für den Flugbetrieb auf dem Flugplatzgelände wurde jetzt ein entsprechendes luftfahrtrechtliches Genehmigungsverfahren eingeleitet. Bislang ist die Staffel auf Sichtflug limitiert, so dass die Piloten bei Notfalleinsätzen unter dichter Wolkendecke oft extrem tief fliegen müssen. Diese Tiefflüge sind für die Anlieger extrem störend, so dass die Bundespolizei durch die Umstellung eine Erleichterung für den Ort prophezeit. Auch die Zahl der Flugbewegungen werde nicht zunehmen, da die veränderte Technik keine zusätzlichen Flüge schaffen werde, verspricht Flugeinsatzleiter Rainer Walter.Für diese Instrumentenflüge würden die Hubschrauber auf die Start- und Landebahn des Flugplatzes nordwestlich des Bundespolizeigeländes umziehen, da diese Bahn komfortabler angefolgen werden kann als der eigentliche Hubschrauerlandeplatz auf dem eigenen Gelände. Oberschleißheim müßte, um den störungsfreien An- und Abflug sicherzustellen, künftig in 1,5 Kilometern Umkreis einen sogenannten 'beschränkten Bauschutzbereich' berücksichtigen. In diesem Kreis, der sich etwa vom Lehr- und Versuchsgut über die Kirche Maria Patrona Bavariae bis Lustheim und dann im Süden über Hochmutting bis zur Autobahn A99 zieht, dürfte nichts entstehen, was den Instrumentenflug beeiträchtigen kann. Konkret wären dies vor allem Gebäude über 20 Meter Höhe. Daher sei dieser Bauschutzbereich 'erst mal nur eine formelle Beeinträchtigung', erwartet Josef Schartel, Bauamtsleiter der Gemeinde. Das Rathaus müßte künftig bei Bauprojekten in diesem Gebiet das Luftfahrtamt einschalten.
Die Genehmigungsunterlagen liegen vom 12. Juni bis 11. Juli im Rathaus aus; bis 25. Juli können Einwände vorgebracht werden. Auch die Gemeinde wird sich im Verfahren noch äußern.
01.06.2007 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück