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ORTSGESCHEHEN

Vertragsverwirrung um die Reinigung des Bahngeländes

Der Zuständige ist nach Vertrag gar nicht mehr zuständig, nach Zusatzabsprache aber wieder doch; kommt seiner Zuständigkeit aber jedenfalls nicht nach und soll dafür nun die Zuständigkeit dauerhaft erhalten... Bei derartig verworrener Sachlage hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einmütig eine Auszeit eingeforderr. Der von Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler vorgelegte Vertragsentwurf zur Regelung der Zuständigkeiten zwischen Bahn und Gemeinde wurde zurückgestellt, die Räte forderten Zusatzinformationen und danach erneute Beratungen.
Bei einer Analyse der Materie im Rathaus war ein niemand in der Gemeindeverwaltung mehr geläufiges Vertragswerk aus dem Jahr 1971 ausfindig gemacht worden, in dem sich die Gemeinde verpflichtet hatte, künftig für die Reinigung der Bahnunterführungen Sorge zu tragen. 'Das größte Ärgernis in Oberschleißheim' nannte Peter Benthues den verwahrlosten Zustand der Unterführungen, 'und die Gemeinde ist dafür zuständig'. Das habe ihn doch 'sehr überrascht'.
Wirklich zuständig ist das Rathaus freilich doch nicht, weil mit einer mündlichen Zusatzvereinbarung später die Reinigungspflicht wieder an die Bahn übertragen wurde, im Gegenzug übernahm die Gemeinde den Unterhalt der Parkplätze am Bahnhof. Weil aber die Bahn ihrer Verpflichtung offenkundig nicht nachkam, wollte Ziegler mit einer Neufassung der Vertragsverbindungen die Zuständigkeiten wieder klar verankern. Dies sei 'sehr ok', lobte Peter Lemmen die Initiative.
Benthues allerdings konnte nicht folgen, warum die Gemeinde mit der Pflege der Parkplätze 'einseitig Zuständigkeiten der Bahn' übernehme: 'Eine Gegenleistung sehe ich überhaupt nicht.' Ziegler erläuterte nun, dass beim Bau des Bahnhofes ´71 offenbar nur ein Zugang zu den Bahnsteigen über das Bahnhofsgebäude geplant gewesen sei. Die Gemeinde habe seinerzeit der Bahn dann die Anlage der weiteren Zugänge und damit der Unterführungen abgerungen, um den Alt-Ort und die Parksiedlung zu verknüpfen. Im Gegenzug sei die Gemeinde die Verpflichtung eingegangen, die Unterführungen zu pflegen. Später habe man dann diese Verpflichtung abgegeben gegen die weit effektiver zu lösende Parkplatzpflege.
Das waren dem Gremium nun aber zu viel nachgeschobene erläuterungen. Zumindest das Vertragswerk von 1971 solle als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden, forderte der Gemeinderat einstimmig.


23.11.2006    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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