Proteste gegen Aufstockung der Bungalowsiedlung
Der neue Bauleitplan der Gemeinde, der die Aufstockung der Bungalows in der Siedlung am Glasanger regeln soll, wird von der überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Anwohner vehement abgelehnt. Nach der Vorstellung der Pläne hatte das Gemeindebauamt noch von einer breiten Akzeptanz gesprochen (Bericht hier). Im Genehmigungsverfahren haben die Anlieger aber massiv protestiert.
Es sei 'äußerst bedauerlich, wenn gegen den dokumentierten Willen der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen dem Wunsch Einzelner stattgegeben' würde, heißt es in einem Einspruch. Ein anderer Widerpruch nennt die Bauleitplanung 'eine Verschandelung' und damit auch eine Wertminderung der Liegenschaften. Jegliche Aufstockung, so bilanziert ein weiterer Protest, bedeute für die Siedlung 'in jedem Falle eine Einbuße an Ästhetik, an Privatsphäre und an Licht- und Sonneneinstrahlung'. Die nur von einem Anwohner gewünschte Aufstockung sei ein Einzelinteresse, 'dem viele Vorzüge der bestehenden Anlasge geopfert werden müssen'.
Das Rathaus hatte sich bislang stets auch gegen eine Aufstockung der Bungalowsiedlung gewandt. Nun aber wollte ein Bauherr seinen Wunsch gerichtlich durchsetzen und da sah die Gemeinde ihre ablehnende Position auf wackligen Füßen. Der Bungalow, der ausgebaut werden soll, liegt auf dem Eckgrundstück, so dass die Nachteile durch Verschattung, die alle anderen Bungalows betreffen können, ihn nicht berühren würden. (Bericht über die Situation hier)
Der Gemeinderat hat einstimmig alle Bedenken im Leitplanverfahren zurückgewiesen. Man sei sich zwar 'bewußt, dass die Aufstockung einen Eingriff in die vorhandene Strktur der Bungalows und deren Anordnung zueinander bedeutet'. Allerdings werde für den Einzelwunsch ein Rechtsanspruch gesehen. Die Bauleitplanung sei daher der Versuch, 'einer größtmöglichen Erhaltung der vorhandenen Struktur und der Vermeidung von unzumutbaren Beeinträchtigungen'. Der dann einstimmig verabschiedete Leitplan sichere somit 'eine gemäßigte, gestalterisch verträgliche Aufstockung'. Durch die Vorgaben sei der Eingriff 'zumutbar und nachbarverträglich'.
22.11.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück