ORTSGESCHEHEN
Hätte der Kläger recht bekommen, hätte die Gemeinde am Kaufpreis nachbessern müssen. Dann wäre möglicherweise das gesamte Bauprojekt gestoppt worden. Die Gemeinde hat Baugrund von den Grundeignern zu günstigeren Preisen abgeschöpft, um damit nötige Infrastrukturleistungen für das Baugebiet zu finanzieren.
Klage auf Nachzahlung abgewiesen
Die Gemeinde hat bei den Grundstückskäufen im Baugebiet Hirschplanallee die Grundbesitzer nicht über den Tisch gezogen. Die neunte Zivilkammer des Landgerichts München 1 hat eine entsprechende Klage eines Grundbesitzers abgewiesen. Damit kann die Bauleitplanung für das Gebiet nun fortgeführt werden. Am Montag hat der Bauausschuss des Gemeinderats die Planung einstimmig ins Genehmigungsverfahren geschickt. 'Ich hoffe, dass wir das jetzt im Schnelldurchlauf erledigen können', sagte Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler.Hätte der Kläger recht bekommen, hätte die Gemeinde am Kaufpreis nachbessern müssen. Dann wäre möglicherweise das gesamte Bauprojekt gestoppt worden. Die Gemeinde hat Baugrund von den Grundeignern zu günstigeren Preisen abgeschöpft, um damit nötige Infrastrukturleistungen für das Baugebiet zu finanzieren.
23.10.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück