ORTSGESCHEHEN
Rathaus erkennt keine Kinder in fremden Kindergärten an
Einstimmig hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, keinerlei Bedarf an Kindertagesstätten nach dem neuen Bayerischen Kinderbetreuungsgesetz in anderen Kommunen anzuerkennen. Die Bedarfsanerkennung ist Voraussetzung für die staatliche Förderung. Sollten Oberschleißheimer Kinder tatsächlich in Betreuungseinrichtungen anderer Orte gehen, so sollen hierfür jeweils Einzelfallabwicklungen auf der Basis von Gastkinderregelungen getroffen werden.26.06.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück