ORTSGESCHEHEN
Nun wurde mit der Bedingung, das geplante Doppelhaus als Einzelhaus zu gestalten, wenn auch mit zwei Wohneinheiten, der Plan einstimmig gebilligt. Während der Bauherr in seiner Voranfrage ausdrücklich betont hatte, außer der Zahl der Wohneinheiten würden alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten, überschritt seine Planung mit 193 Quadratmetern Grundfläche dann doch die diesbezüglichen Werte von maximal 181 Quadratmetern. Dies hat der Ausschuss abgelehnt.
Zusätzliche Wohneinheit genehmigt
Keine Einwände hat der Bauausschuss des Gemeinderates, auf dem Eckgrundstück Schwabmayr-/Professor-Otto-Hupp-Straße statt der im Leitplan vorgesehenen zwei Wohneinheiten drei errichten zu lassen. Lediglich die ebenfalls vorgesehene Ausweitung des Bauraumes wurde nicht gestattet. Um den Antrag hatte es ein Hickhack gegeben, weil der Bauherr erst ein grundsätzliches Votum des Rates erbeten hatte, das Gremium aber erst konkrete Pläne sehen wollte (Bericht hier).Nun wurde mit der Bedingung, das geplante Doppelhaus als Einzelhaus zu gestalten, wenn auch mit zwei Wohneinheiten, der Plan einstimmig gebilligt. Während der Bauherr in seiner Voranfrage ausdrücklich betont hatte, außer der Zahl der Wohneinheiten würden alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten, überschritt seine Planung mit 193 Quadratmetern Grundfläche dann doch die diesbezüglichen Werte von maximal 181 Quadratmetern. Dies hat der Ausschuss abgelehnt.
26.06.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück