Gehweg an der Dachauer Straße soll verbreitert werden
Gut eine Stunde stritt sich der Bauausschuss des Gemeinderates, wie zur Verbreiterung des Gehwegs an der Dachauer Straße vorgegangen werden soll. Die Maßnahme selbst wird dabei einhellig begrüßt. Herausgekommen ist nun, dass die Rathausverwaltung als ersten Schritt die benötigten Grundstücke kaufen soll - auch nicht unbedingt eine Variante, über die groß diskutiert werden müßte...
Entstanden war die Kontroverse, weil ein seit Wochen strittiger Bauantrag an der Dachauer Straße ohne jegliche Korrektur an dem zu schmalen Gehweg dort gebilligt werden sollte. Emil Köbele forderte daher, dass die seit Beginn der Debatte im Gemeinderat geäußerte Forderung, den Gehweg zu verbreitern, endlich einmal planrechtlich verankert werden solle. 'Wir reden und reden und es passiert nichts', monierte er.
Tatsächlich aber hatte das Bauamt der Gemeinde die Forderung schon aufgegriffen und bereits eine Überscht erstellt, wieviel Grund von welchem Eigentümer für die Maßnahme benötigt werde. Davon wußten aber die Gemeinderäte nichts, so dass zunächst erbittert darum gerungen wurde, die Forderung umzusetzen, obwohl dies längst eingeleitet war. Als dies allmählich durchsickerte, bestand Köbele aber weiter darauf, die Verbreiterung des Gehwegs auch in den Bauleitplan festzuschreiben.
Dies wurde als rechtlich problematisch gesehen, da der bestehende Gehweg gar nicht mehr im Geltungsbereich des Leitplans für die Dachauer Straße liege. Köbeles Forderung, auch den vorliegenden Bauantrag nicht zu billigen, sondern erst den Bauleitplan um die Gehwegfrage zu erweitern, wurde rundweg abgelehnt. Man könne nicht mit einem Bebauungsplan Forderungen definieren, und wenn sich ein Bauherr daran halte, dann die Forderungen noch schnell erweitern, argumentierten Peter Benthues und Peter Lemmen.
Zudem hielt es Bauamtsleiter Josef Schartel für rechtlich sehr bedenklich, eine Gehwegabtretung auch nur entfernt mit der Billigung eines Bauantrages zu koppeln. Der betreffende Bauherr stehe ohnehin einer Verbreiterung des Weges aufgeschlossen gegenüber, versicherte Schartel, einzig die baurechtliche Fixierung sei problematisch. Der Ausschuss entschied schließlich einstimmig, mit allen Eigentümern in konkrete Grundstücksverhandlungen über eine Gehwegverbreiterung auf 2,50 Meter auf dem gesamten Straßenstück östlich der Bahn einzusteigen. Köbeles Zusatzformel, bei einem Scheitern der Verhandlungen den Bauleitplan zu ändern, wurde mit neun zu zwei Stimmen abgelehnt.
25.06.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück