Lebenslanges Lernen reicht da nicht aus
Offenbar hat das Rathaus eine katastrophalen Bock geschossen. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde ist anscheinend so verheerend falsch, dass sie annuliert und neu gefasst werden mußte (Bericht hier). Welch Panne war geschehen, welch Drama hat sich abgespielt?
Nun, der Gemeínderat hatte doch tatsächlich in die Satzung den Passus aufgenommen, die Steuerschuld werde 'zu den im Abgabebescheid genannten Terminen fällig'. Dies stand in tausenden nach den amtlichen Mustersatzungen gestrickten Ortssatzungen so. Nun hat aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass 'eine Abgabesatzung, die die Bestimmung der Fälligkeit der Abgabeschuld der Behörde im Rahmen des Normenvollzugs überlässt, indgesamt nichtig ist'.
Folglich hat auch Oberschleißheim nunmehr in der Satzung verankert, dass die Steuer 'einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids' entrichtet werden müsse. Peter Lemmen räumte im Gemeinderat freimütig ein, dass das 'für mich keinen Unterschied' mache. Da er ja 'auch hier drin sitzt, um was zu lernen', bat er um gelegentliche Erläuterung der Notwendigkeit dieser Änderung: 'Vielleicht kann mir das ja mal einer erklären.'
17.05.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück