ORTSGESCHEHEN
Ein von der Gemeinde angefordetes Gutachten stellt jedoch fest, dass bei Einhaltung des in den Genehmigungsunterlagen geschilderten Betriebsablaufes 'die Ansiedlung einer Versuchstierhaltung in keinem Konflikt mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft steht'. Ein von den Hunden im Freigehege verursachter Lärmpegel sei rechnerisch gar nicht als Belastung der Nachbarn darstellbar, weil diese Geräusche 'nahezu permanent durch die Verkehrsgeräusche der B 471 maskiert werden'. Deren Geräuschpegel liege schon so weit über den zulässigen Richtwerten, dass Hundegebell hier gar nichts mehr verändern könne. Auch Gestank wird ausgeschlossen, wenn die Ställe gebaut würden wie von der Uni beschrieben.
Empfohlen wird in dem Gutachten aber, im künftigen Baugenehmigungsverfahren für den konkreten Antrag einen 'Auflagenvorbehalt' aufzunehmen. Damit soll die nachträgliche Erstellung einer Lärmschutzwand vorgesehen werden, wenn konkrete Messungen im real laufenden Betrieb ihre Notwendigkeit belegen würden. Diese Anregung hat das Rathaus aufgenommen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gegen eine Stimme der Grünen gebilligt, die sich gegen jede weitere Siedlungstätigkeit in dem sensiblen Gebiet aussprechen.
Tierpark der Uni wird Badersfelder nicht belasten
Für die Ansiedlung einer Versuchstierhaltung der Uni München im ehemaligen Hof 1 des Moorversuchsgutes in Badersfeld hat der Gemeinderat nun die Bauleitplanung genehmigt. Im Anhörungsverfahren hatten Anlieger Bedenken gegen speziell ein Freilandgehege für 90 Hunde geäußert. 'Bei dieser Anzahl ist mit stetiger Lärm- und Geruchsbelästigung zu rechnen“, heißt es in dem von 13 Badersfelder Familien unterzeichneten Einspruch. Das nächste Wohnhaus der Familie Pfleger liege nur rund 80 Meter entfernt. Der Bayerische Bauernverband hat sich diesen Bedenken angeschlossen und erwartet in seiner Stellungnahme ebenfalls 'hohes Konfliktpotential'. Die Tierärztliche Fakultät will in Badersfeld Hunde, Katzen, Frettchen, Mäusen, Ratten, Chinchillas und ähnliches Kleingetier halten.Ein von der Gemeinde angefordetes Gutachten stellt jedoch fest, dass bei Einhaltung des in den Genehmigungsunterlagen geschilderten Betriebsablaufes 'die Ansiedlung einer Versuchstierhaltung in keinem Konflikt mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft steht'. Ein von den Hunden im Freigehege verursachter Lärmpegel sei rechnerisch gar nicht als Belastung der Nachbarn darstellbar, weil diese Geräusche 'nahezu permanent durch die Verkehrsgeräusche der B 471 maskiert werden'. Deren Geräuschpegel liege schon so weit über den zulässigen Richtwerten, dass Hundegebell hier gar nichts mehr verändern könne. Auch Gestank wird ausgeschlossen, wenn die Ställe gebaut würden wie von der Uni beschrieben.
Empfohlen wird in dem Gutachten aber, im künftigen Baugenehmigungsverfahren für den konkreten Antrag einen 'Auflagenvorbehalt' aufzunehmen. Damit soll die nachträgliche Erstellung einer Lärmschutzwand vorgesehen werden, wenn konkrete Messungen im real laufenden Betrieb ihre Notwendigkeit belegen würden. Diese Anregung hat das Rathaus aufgenommen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gegen eine Stimme der Grünen gebilligt, die sich gegen jede weitere Siedlungstätigkeit in dem sensiblen Gebiet aussprechen.
28.04.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück