ORTSGESCHEHEN
Geschäftsordnung korrigiert
Der Bauausschuss des Gemeinderates ist künftig auch für die Beschlussfassung über Stellungnahmen zu Bauleitplänen der Nachbargemeinde zuständig. Bislang hatte das Gremium diesbezüglich nur Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat fassen können. Vereinfacht wurde das Prozedere zur Genehmigung nichtöffentlicher Sitzungsprotokolle. Diese werden künftig nur noch während der nächsten Sitzung durch die Reihen gehen lassen, anstatt wie bisher vorgelesen wu werden. Und schließlich wird auch die Zusammensetzung des Ältestensrates verbindlich festgeschrieben. Diesem informellen Gremium, das zumeist Vorgehensfragen bespricht, gehören die Bürgermeisterin, der Zweite Bürgermeister und die Fraktionsprecher an. Die Änderungen billigte der Gemeinderat einstimmig.23.04.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück