ORTSGESCHEHEN
Mit derartigen Zitaten aus dem Gutachten über einen Ahornbaum in einem Garten an der Zeppelinstraße gefüttert, war der Gemeinderat zu keinem Widerstand mehr fähig. Der im Bauleitplan 'erhaltenswert' bezeichnete Baum darf gefällt werden.
Von Riss-Ereignissen und potentiellem Bruchversagen
Wie optisch erkennbar, wurde das Analyseobjekt von einem Riss-Ereignis heimgesucht, weswegen in der Konsequenz ein Bruchversagen ziemlich wahrscheinlich ist. Der Nasskern des Objektes ist nach Erkenntnissen einer Bohrkernuntersuchung mit dem Resistograph außerdem bereits im Übergang zur Moderfäule. In der Summe also ist das Objekt potenziell sturzgefährdet.Mit derartigen Zitaten aus dem Gutachten über einen Ahornbaum in einem Garten an der Zeppelinstraße gefüttert, war der Gemeinderat zu keinem Widerstand mehr fähig. Der im Bauleitplan 'erhaltenswert' bezeichnete Baum darf gefällt werden.
16.04.2006 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück