Plan statt Wildwest
Für die "wilde" Entwicklung auf dem Grundstück zwischen Mittenheimer Siedlung dem Gewerbegebiet entlang der Mittneheimer Straße stellt das Rathaus nun einen Bauleitplan auf. Die Behörden hatten dort seit Monaten dem Wildwuchs zugeschaut, was dazu führte, dass nun eine nachträgliche Legalisierung erfolgversprechend schien. Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat das Rathaus den Antrag jetzt erstmal eingefroren.
Das Grundstück liegt als nördlicher Fortsatz am Rande des Gewerbegebiets, das sich zwischen Bahngleisen und Mittenheimer Straße entlang zieht, und hat somit jenseits der Straße schon die Wohnhäuser der Mittenheimer Siedlung als Nachbarn. Auch baurechtlich liegt es in einer Zwitterlage, weil der südliche Teilk der Parzelle zum Geltungsbereich des großflächigen Bauleitplans für das gesamte Gewerbegebiet bis zum "Hit"-Markt gehört, der nördliche aber zu gar keinem Leitplan und somit nach Einzelfallentscheidungen beurteilt werden müsste.
Einstimmig hat der Ausschuss jetzt entschieden, diese historisch gewachsene Schieflage nun aufzulösen, den südlichen Grundstücksteil aus dem Plan für das Gewerbegebiet zu lösen und einzig für die Fläche einen eigenen Bebauungsplan aufzustellen. Das sollte vor Monaten schon mal geschehen, als die Eigentümer planten, dort eine Stiftung zu etablieren und mit ihr eine Seniorenresidenz plus Boardinghaus zu errichten. Dies zerschlug sich aber im Konflikt mit der Gemeinde um Details im Kleingedruckten des Nutzungsvertrags.
Seither entstand auf der Fläche ungefragt eine wilde Art von Boardinghaus mit Wohncontainern und einer Umnutzung der Büros. Ein nachträglicher Antrag auf Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb müsste nach Signalen aus dem Landratsamt auf der Basis der jetzigen Baurechtssituation des Grundstücks genehmigt werden. Solange das Bauleitplanverfahren läuft, ruht der Bauantrag. Anschließend wird er nach dem neuen Leitplan beurteilt.
19.07.2017 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück