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ORTSGESCHEHEN

Ablehnung ohne Grundlage

Die Ablehnung einer Mobilfunkantenne an der Haselsbergerstraße durch den Gemeinderat wurde vom Verwaltungsgericht München kassiert und heftig gerügt. Das Rathaus habe grundlegende Rechtsvorgaben nicht berücksichtigt, urteilte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl bei der Verhandlung am Mittwoch am Kirchplatz.
Nach dem Urteil darf der Mobilfunkbetreiber, der gegen die Gemeinde geklagt hatte, nun seinen Funkmasten auf das Haus an der Kreuzung mit der Hofkurat-Diehl-Straße aufsetzen, wo 2000 bis 2015 schon ein Mast der Konkurrenz gewesen war. Ein unkritischer Standort könne nur abgelehnt werden, wenn das Rathaus taugliche Alternativen dagegenhalte, erläuterte die Richterin die Rechtslage, etwa in einem Konzept für das Ortsgebiet. "Nein zu sagen, weil man nicht will, genügt nicht", sagte sie, "das ist kein Konzept".
Der Mobilfunkbetreiber hatte in der Verhandlung dargelegt, dass er erst vor einer Woche einen vierten Mast in Oberschleißheim aufgestellt habe und an den vier Antennenstandorten nun mit höheren Strahlungsbelastungen operieren müsse, um die Lücke in Alt-Schleißheim zu schließen. "Andere Viertel stärker zu belasten, um ein Viertel zu schonen, das ist einer Gemeinde nicht würdig", rügte die Richterin. Dies als Alternative für eine Standortablehnung in Kauf zu nehmen, sei "nicht wert, überhaupt darüber nachzudenken".
Zweite Bürgermeisterin Angelika Kühlewein und ihre Rathauscrew brachten in der Verhandlung ausschließlich städtebauliche Gründe für die seinerzeitige Ablehnung vor. Die seien aber "völlig untergeordet", urteilte Dürig-Friedl angesichts der Besichtigung der Situation.
Bei der Frage nach Alternativstandorten, die schon vor zwei Jahren Basis der Ablehnung hätte sein müssen, war das Rathaus in der Verhandlung immer noch blank. Der Mobilfunkbetreiber schilderte, dass ihm das Feuerwehrhaus als Alternative von der Gemeindeverwaltung abgelehnt worden sei. 2005 hatte der Gemeinderat freilich den Schlauchturm schon mal grundsätzlich als Antennenstandort freigegeben. Ob und warum diese Option jetzt abgelehnt worden sei, konnte Kühlewein ebenfalls nicht beantworten.


12.07.2017    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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