ORTSGESCHEHEN
Handhabe gegen wildes Plakatieren
Gegen wildes Plakatieren im Ortsgebiet kann das Rathaus nun auch formal abgesichert einschreiten. Der Gemeinderat hat einstimmig eine Änderung seiner Plakatierungsverordnung beschlossen. Demnach werden künftig die Verantwortlichen von Plakaten, die nicht dieser Verordnung entsprechen und die nicht ausdrücklich im Rathaus um Genehmigung nachgesucht haben,vom Rathaus aufgefordert, ihre Plakate wieder zu entfernen. Wird dies nicht binnen vier Tagen erledigt, schickt das Hauptant der Gemeinde den Bauhof los. Die Kosten für die Entfernung wird dann den Plakatverantwortlichen in Rechnung gestellt.09.12.2004 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück