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ORTSGESCHEHEN

Hubschrauberansiedlung gestoppt

Die geplante Ansiedlung der bayerischen Polizeihubschrauber auf dem Flugplatzgelände ist nicht rechtens - vorerst. Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat nach einer Verhandlung am Donnerstag nun am Freitag das im Rathaus vorab erwartete Urteil gefällt: vor einem Umzug der Hubschrauberstaffel muss erst ein ordentliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Ansatzpunkte, die Ansiedlung generell zu untersagen, sah das Gericht jedoch nicht.
Das Gericht forderte vor Baubeginn "erst die Erteilung einer vollziehbaren Genehmigung nach § 8 LuftVG". Damit habe die Kammer "die Gemeinde in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die zusätzliche Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes eine derzeit nicht vorliegende, vollziehbare Planfeststellung benötigt", interpretierte ein Gerichtssprecher das Urteil, dessen Begründung noch nicht vorliegt. Die Aufhebung der bereits erteilten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung und damit faktisch ein grundsätzliches Verbot der Pläne hat das Gericht jedoch abgewiesen.
Das Bayerische Innenministerium und seine nachgeordneten Behörden hatten versucht, allein mit dieser luftverkehrsrechtlichen Genehmigung durchzukommen. Ein Planfeststellungsverfahren, wie nun vorgeschrieben, fordert andere Kriterien der Prüfung und eröffnet andere Einspruchsmöglichkeiten.
Bürgermeister Christian Kuchlbauer zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Der erste Schritt ist getan, dass wir es erstmal verzögern", sagte er, "das Hauptziel ist erreicht". Die Ansiedlung ist nun gestoppt, im neuen Verfahren können eventuell weitere Schallschutzmaßnahmen erreicht werden und der Gemeinde bleibt weitere Zeit für eine eventuelle Korrektur der Pläne über politische Verhandlungen. Wie es konkret weitergehe, dazu will der Bürgermeister zunächst abwarten, wie das Ministeriums auf das Urteil reagiere. Am Ort gründet sich derzeit eine Initiative gegen den Fluglärm.


08.05.2015    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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