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ORTSGESCHEHEN

Bürgerbegehren nicht zugelassen

Dem Bürgerbegehren der Freien Wähler für eine Straßenunterführung der B 471 unter der Bahn hat der Gemeinderat mit den Stimmen aller anderen Gruppierungen einmütig die Zulassung verweigert. Die Begründung im Begehrenstext sei inhaltlich falsch und damit irreführend gewesen. Für die Initiatoren kündigte Christian Kuchlbauer an, unverzüglich ein neuerliches Begehren mit überarbeitetem Text zu starten.
In der Begründung wird die Straßenunterführung dem Planungsziel des Rathauses gegenübergestellt, einer Tunnelführung der Bahn. Und dazu heißt es, dass der bevorstehende barriefreie Umbau des Bahnhofs eine Tunnelführung der Bahn 'technisch nicht mehr zuläßt'. Damit müßten 'für Jahrzehnte weiterhin die Staus und der daraus resultierende innerörtliche Schleichverkehr in Kauf genommen werden'. Eine vom Rathaus eingeholte Rechtsexpertise bewertete diese Begründung als inhaltlich so gravierend falsch, dass sie gar in die Nähe arglistiger Täuschung gerückt werden könne.
Technisch sei ein Bahntunnel ungeachtet etwaiger Konkurrenzbauwerke jederzeit weiterhin möglich, erläuterte Rechtsanwalt Benno Ziegler. Bei der Formulierung im Bürgerbegehren 'mußte aber der Bürger davon ausgehen, die Bahn könne nie mehr in den Tunnel verlegt werden'. Damit müsse das Ergebnis zwangsläufig lauten, dass ein Straßentunnel gefordert werden müsse.
Für die Freien Wähler tat Emil Köbele diesen Begründungssatz als untergeordnet ab. Gegenüber den Hauptargumenten der faktischen Unrealisierbarkeit des Bahntunnels und der Notwendigkeit unverzüglichen Handelns sei der strittige Passus 'nur ein Zusatz' gewesen, sagte er, 'für die Bürger, die unterschrieben haben, war das überhaupt nicht relevant'. Anwalt Ziegler beurteilte den Satz freilich 'nicht als Begründung am Rande'. Entscheidend sei 'nicht, was die Initiatoren meinten, sondern was ein unbefangener Bürger liest'. Auch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde hatte das Begehren aus diesem Grund als eindeutig unzulässig bezeichnet, da diese fehlerhafte Begründung als 'wesentlich für den Eintrag in die Unterschriftenliste' gesehen werden müsse. Entsprechend wurde den Initiatoren auch verweigert, den Begründungssatz nachträglich zu streichen. Es handle sich 'um nicht trennbare Teile', betonte Anwalt Ziegler.
Hans Hirschfeld (Freie Wähler) stellte die Bewertung auch inhaltlich in Frage. Die Initiatoren hätten ihre Auskunft, ein Tunnel sei künftig nicht mehr realisierbar, von der DB Netz eingeholt, während die von der Gemeindeverwaltung angeführte Gegenaussage von der DB Station komme, die aber für Streckenplanung gar nicht zuständig wäre. Damit habe das Rathaus seinem Anwalt und dem Landratsamt als Grundlage für deren Bewertung 'Desinformation geliefert'. Das Begehren aus formalen Gründen abzulehnen, sei jedenfalls 'nicht in Ordnung'. Köbele sagte, offenbar sei 'die Angst vor dem Begehren so groß, dass alle Register gezogen werden, um es zu verhindern'.
Gegen die Stimmen der Freien Wähler lehnten SPD, CSU, Grüne und FDP mit 19 zu drei Stimmen das Bürgerbegehren als unzulässig ab. Die Initiatoren hatten 849 Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheids vorgelegt. Vor Gericht werde man die Entscheidung nicht anfechten, da dies zu langwierig sei, sagte Mitinitiator Kuchlbauer in einer ersten Stellungnahme, stattdessen werde nach den Sommerferien 'das nächste Begehren nachgeschoben'.


(Hierzu sind Lesermails eingegangen.)


29.07.2008    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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