. .

ORTSGESCHEHEN

Keine Vergnügungsstätten an die Mittenheimer Siedlung

Kurz nach dem Vorstoss eines Münchner Unternehmens, in der Gewerbehalle an der Ecke der Mittenheimer Siedlung einen Tanzsaal zu errichten (Bericht hier), hat nun ein Oberschleißheimer Unternehmer angefragt, in dem Gebäude einen Spielsalon zu eröffnen. Auf über 100 Quadratmetern Fläche sollten Münzspielautomaten und Internetkonsolen aufgestellt werden, dazu sollte ein Bistro mit weiteren 100 Quadratmetern Fläche die Gäste verköstigen.
Nach Darstellung des Gemeindebauamts wären diese Anträge baurechtlich nicht zu beanstanden, denn der Bauleitplan für das gesamte Areal zwischen Bahnhof und Mittenheim jenseits der Gewerbestraße datiert noch aus 1962, und damals waren Vergnüngungsstätten nicht gesondert geregelt. Erst spätere Gesetzesänderungen hatten einen Sonderstatus derartiger Anlagen begründet.
Einstimmig entschied der Gemeinderat nun, den Bebauungsplan zu modernisieren, mit dem konkreten Ziel, 'den größtmöglichen Schutz für das anschließende Wohngebiet zu erreichen, vor allem zu den sensiblen Nachtzeiten'. Das gesamte Gewerbegebiet soll dazu künftig abgestuft definiert werden. Der konkrete Nutzungsantrag wurde einstimmig abgewiesen, bis zum Erlass der neuen Ordnung eine Veränderungsssperre für das Gebiet verhängt. Die Anlieger haben ihrem Unwillen über die Pläne bereits Luft gemacht (Bericht hier).

24.04.2007    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

WetterOnline
Das Wetter für
Oberschleißheim