ORTSGESCHEHEN
Im Gemeinderat heben die Räte üblicherweise ihre Hand auch zur Abstimmung, wenn sie gerade auf dem Weg zur oder von der Toilette sind, zum Holen von Getränken oder zur Raucherpause. Was in Regel Marginalien sind, weil es nur darum geht, ob ein Abstimmungsergebnis dann mit 23:0 oder mit 24:0 ins Protokoll eingetragen wird, entschied neulich eine kontroverse Abstimmung.
Rebecca Breit, mittlerweile aus dem Gemeinderat ausgeschieden, war berifsbedingt zu spät zur Sitzung gekommen. Just, als sie den Raum betrat, schloss Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler die Debatte über die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Mittenheimer Straße und rief zur Abstimmung. Breit hastete auf ihren Sitz und stimmte mit - und mit ihrem Votum wurde das Tempolimit mit einer Stimme Mehrheit aufgehoben.
Negele ließ anläßlich dieses kuriosen Vorgangs das grundsätzliche Abstimmungsgebaren rechtsaufsichtlich überprüfen. Bürgermeisterin Ziegler berichtete nun, die Kommunalaufsicht werte eine ansonsten korrekt verlaufene Abstimmung auch als rechtmäßig, 'wenn ein Gemeinderat an der Beratung nicht teilgenommen hat'. Die Juristen stünden auf dem Standpunkt, dass ein Gemeinderat 'durch die Ladung und die Sitzungsunterlagen' Gelegenheit zur Information habe und wenn er dann abstimmen wolle, dies auch könne.
Abstimmungspraxis im Rathaus korrekt
Die im Oberschleißheimer Gemeinderat praktizierte Sitte, auch beim Betreten oder Verlassen des Sitzungssaales schnell noch mitzustimmen, ist formaljuristisch nicht zu beanstanden. Das hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt auf Anfrage von Gemeinderat Hans Negele mitgeteilt.Im Gemeinderat heben die Räte üblicherweise ihre Hand auch zur Abstimmung, wenn sie gerade auf dem Weg zur oder von der Toilette sind, zum Holen von Getränken oder zur Raucherpause. Was in Regel Marginalien sind, weil es nur darum geht, ob ein Abstimmungsergebnis dann mit 23:0 oder mit 24:0 ins Protokoll eingetragen wird, entschied neulich eine kontroverse Abstimmung.
Rebecca Breit, mittlerweile aus dem Gemeinderat ausgeschieden, war berifsbedingt zu spät zur Sitzung gekommen. Just, als sie den Raum betrat, schloss Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler die Debatte über die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Mittenheimer Straße und rief zur Abstimmung. Breit hastete auf ihren Sitz und stimmte mit - und mit ihrem Votum wurde das Tempolimit mit einer Stimme Mehrheit aufgehoben.
Negele ließ anläßlich dieses kuriosen Vorgangs das grundsätzliche Abstimmungsgebaren rechtsaufsichtlich überprüfen. Bürgermeisterin Ziegler berichtete nun, die Kommunalaufsicht werte eine ansonsten korrekt verlaufene Abstimmung auch als rechtmäßig, 'wenn ein Gemeinderat an der Beratung nicht teilgenommen hat'. Die Juristen stünden auf dem Standpunkt, dass ein Gemeinderat 'durch die Ladung und die Sitzungsunterlagen' Gelegenheit zur Information habe und wenn er dann abstimmen wolle, dies auch könne.
27.01.2005 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück