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ORTSGESCHEHEN

Stimmt nicht, aber stört nicht

Der reinen Lehre der Quartiersgestaltung folgen - oder dem nachvollziehbaren individuellen Wunsch eines Aniegers dort nachkommen? Diese Grundsatzfrage kommunalen Gestaltens musste der Gemeinderat jüngst an einem Gartenhäuschen durchexerzieren. Die seinerzeit hauchdünne Entscheidung, um die der Bauausschuss aufrichtig gerungen hatte, wurde nun im zweiten Anlauf durch einen Kompromiss einvernehmlich gelöst.
Die Hausherren haben einen neuen Standort ausgesucht, der zwar ebenfalls nicht dem Kreuz auf dem Lageplan entspricht, aber nach Ansicht des Gremiums die ungewollte Außenwirkung als "Gartenhäuschenschlucht" vermeidet. Die neue Position sei "von der Straßenseite nicht sichtbar", berichtete das Gemeindebauamt und daher sei "die Befreiung für das Gartengerätehaus an dieser Stelle städtebaulich vertretbar", was der Ausschuss dann auch einstimmig billigte.


15.03.2016    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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